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Immobilie auf Mallorca kaufen 

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Wir von Mallorca Topimmobilien finden die perfekte Immobilie für Sie, die ausschließlich Ihren Vorstellungen und Anforderungen entspricht! Das erste persönliche Gespräch werden wir explizit dazu nutzen, auf Ihre Ansprüche einzugehen, die Sie an die Mallorca-Immobilie stellen. Nur so gelingt es uns, Ihnen eine erste Auswahl geeigneter Objekte anbieten zu können. Unser umfangreicher Service erspart Ihnen viel Zeit, Stress und Unannehmlichkeiten und ist ein Garant für qualifizierte Besichtigungen. Wir begleiten  Sie von der ersten Sekunde an fachkundig und kompetent während des gesamten Kaufprozesses bis hin  zur Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag. Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind. 

Gerne können Sie sich einen ersten Überblick über unser Portfolio verschaffen.

 

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Immobilie auf Mallorca verkaufen

Sie möchten eine Immobilie auf Mallorca verkaufen?

Dann freuen wir uns, wenn Sie sich für Mallorca Topimmobilien als Partner an Ihrer Seite entschieden haben. Da wir uns vorab intensiv mit unseren Kunden und deren Wünsche an eine Mallorca Immobilie befasst haben, werden wir Ihre Immobilie wirklich nur mit echten Kaufinteressenten besichtigen und dadurch einen Immobilientourismus vermeiden und Ihre Zeit nicht unnötig in Anspruch nehmen.

 

Büroansicht von außenUnser Service für Sie:

  • Exzellente Vermarktung Ihrer Immobilie auf unserer Webseite und auf internationalen Portalen!
  • Fachkundige Bewertung Ihrer Mallorca Immobilie
  • Gewissenhafte Durchsicht Ihrer Verkaufsunterlagen
  • Professionelle Abwicklung
  • Zusammenstellen der Verkaufsunterlagen für den Kaufvertrag
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  • Vorbereitung des Kaufvertrags
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11 Dinge, die Sie unbedingt wissen müssen, wenn Sie auf Mallorca eine Immobilie kaufen wollen

 

Warum ein Immobilienmakler auf Mallorca für Sie wichtig ist!

Wenn Sie sich dazu entscheiden, eine Immobilie auf Mallorca zu erwerben, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass an einiges gedacht werden muss, bevor Sie diesen Schritt gehen. Für diesen Traum fällt eine recht große Investition auf. Aber nicht nur das, sondern vor dem Kauf müssen noch einige Dinge erledigt und Unterlagen geprüft werden, damit beim Kauf alles glatt über die Bühne geht. Nachfolgend möchten wir Ihnen alle Besonderheiten aufzeigen und stellen Ihnen eine Checkliste für alle vorherigen Erledigungen sowie alle wichtigen Verträge und Dokumente zur Verfügung, die für Immobilien kaufen auf Mallorca relevant sind und die Sie am besten vor dem Termin mit dem spanischen Notar erledigt haben sollten.
Wenn Sie sich für Immobilien kaufen auf Mallorca entscheiden, sollten Sie dies stets mit einem Makler durchführen. Dieser kann Sie bei der Marktwerteinschätzung der Immobilie beraten, für die Sie sich interessieren. Immobilienmakler sind außerdem kompetent und fachlich versiert und können Ihnen auch bei der Kommunikation mit dem Verkäufer helfen. Aus diesen Gründen sollten Sie ein paar Dinge bei der Auswahl des Maklers beachten, damit das Geschäft reibungslos abgewickelt werden kann. Übergeben Sie dem zuständigen Makler zu Anfang eine Liste Ihrer Anforderungen und legen Sie auch Bilder bei. Damit kann der Makler dann vernünftig arbeiten und Ihnen Angebote übermitteln, die Ihren Vorstellungen entsprechen. So wird keine Zeit verschwendet.

 

Auf diese Anhaltspunkte können Sie bei der Auswahl achten:

  • Das Maklerbüro existiert schon länger.
  • Der Makler bzw. das Maklerbüro besitzt eine eigene, gut strukturierte Webseite, auf der unter anderem Informationen über Immobilien kaufen auf Mallorca bzw. aus Spanien sowie auch über seine Mitarbeiter und das Büro sind Informationen zu entnehmen.
  • Er arbeitet schon seit einigen Jahren am Immobilienmarkt.

 

Haben Sie den richtigen Makler gefunden, vereinbaren Sie einen Termin. Provision bekommt dieser nur, wenn ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder gemietet wird. In Spanien ist es allerdings so, dass der Verkäufer die Maklerprovision allein zahlen muss. Diese wird dann auf den Kaufpreis angerechnet. Sie als Käufer müssen dann zum Termin mit dem Notar  den Scheck über die Provision sowie den ursprünglichen Kaufpreis mitbringen.


Bitte beachten Sie in Provision Angelegenheiten noch folgendes:

Immobilien auf Mallorca werden meistens von mehreren Maklern zur gleichen Zeit angeboten. Aus diesem Grunde kann es vorkommen, dass Sie eine Wohnung oder ein Haus besichtigen, welches Ihnen durch einen anderen Makler bereits vorgestellt wurde. In diesem Falle sollte der vorherige Makler von Ihnen über diese Sachlage informiert werden, damit er nicht in Streitigkeiten bezüglich der Provision hinein gerät. Hier gilt das Sprichwort: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Also steht dem Makler die Provision zu, der Ihnen zuerst die Immobilie präsentiert hat. Lesen Sie dennoch alle Unterlagen des Maklers sehr aufmerksam durch, um versteckte Kosten zu vermeiden. Achten Sie zum Beispiel auf die Quadratmeter Angaben. Unterschieden wird bei Immobilien kaufen auf Mallorca die bebaute (superficie construida) und die bewohnbare Fläche(superficie útil). Das Mauerwerk wird bei der konstruierten Fläche mit gerechnet. Das hat zur Folge, dass diese um 10 % bis 15 % steigen kann.  
Gerne werden auch Wintergärten, Terrassen oder Balkone in die Wohnflächenberechnung mit eingeschlossen.

 

1. Die N.I.E.(„Número de Identificación de Extranjero) - Identifikationsnummer für Zuwanderer bzw. Ausländische Mitbürger

Das Wichtigste für eine Immobilie auf Mallorca ist, dass Sie zuerst eine spanische Steuernummer beantragen. Diese ist für alle rechtskräftigen Geschäfte wie zum Beispiel Autokauf, Mietverträgen, Immobilienkauf etc. sehr wichtig, denn ohne diese Nummer ist fast nichts möglich auf Mallorca. Sie  müssen sich für die Beantragung der N.I.E. an die Ausländerbehörde in Palma de Mallorca wenden. Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online. Wenn Sie nicht nach  
Spanien reisen können, gibt es dort auch Dienstleister, die diese Dinge bereits ab einem Honorar von € 150,00 für Sie erledigen.

 

2. Sie müssen ein spanisches Bankkonto besitzen bzw. eröffnen.

Hier ist es tatsächlich so, dass eine Immobilie auf Mallorca heute noch über einen bestätigten Bankscheck abgewickelt wird. Allein aus diesem Grunde ist  es sehr wichtig, dass Sie spätestens 14 Tage vor dem Termin beim Notar das Konto eingerichtet haben. Für die Eröffnung eines spanischen Kontos benötigen Sie  auch die N.I.E. Eine rechtzeitige Einrichtung ist erforderlich, damit Sie am Tag der Beurkundung den Scheck (cheque, talón) abholen können. Dieser enthält die Höhe des Kaufpreises sowie der Erwerbsnebenkosten.

 

3. Finanzierung durch die Bank

Sie sollten vor Immobilien kaufen auf Mallorca wissen, dass nur eine geringe Anzahl von Banken in Deutschland so einen Kauf finanzieren. Zu groß ist das Risiko bei der Abwicklung und Bewertung. Um Frust zu vermeiden, lassen Sie sich besser die Immobilie auf Mallorca durch eine spanische Bank finanzieren. Deutsche Banken bieten meist nur die Möglichkeit, in Deutschland eine eigene Immobilie zu beleihen, um damit dann die Immobilie in Spanien finanzieren zu können. Meistens hat man sich aber schon vor dem Gespräch mit der Bank für eine Immobilie entschieden. Und in Spanien ist es allerdings so, dass im Gegensatz zu Deutschland ein Options- oder Renovierungsvertrag selbst ohne Beurkundung eines Notars rechtsverbindlich ist. Dies regelt der § 113b, Abs. 1 BGB. Auch der Kaufvertrag könnte ohne Notar abgeschlossen werden. Allerdings gäbe es dann keinen Eintrag in das Grundbuch, wodurch der „Gutsglaubensschutz" entfällt.

 

4. Der Reservierungsvertrag im Vergleich zum Optionsvertrag

Bei diesem Vertrag muss der Verkäufer dem Interessenten gegen eine überschaubare Reservierungsgebühr die Immobilie auf Mallorca für eine gewisse Zeit freihalten. Kauft der Interessent innerhalb dieser Zeit die Immobilie, wird die Gebühr mit dem Kaufpreis oder der Optionsgebühr verrechnet. Dafür können ein paar Tausend Euro anfallen. Die Gebühr ist verloren, wenn der Interessent sich gegen den Kauf entscheidet. In den meisten Fällen wird sich bei Immobilien kaufen auf Mallorca jedoch für einen Optionsvertrag (contrato de opción de compra) entschieden. Dafür fällt eine Optionsgebühr in Höhe von 10 % des Kaufpreises an. Diese wird dann in den meisten Fällen auf einem Treuhandkonto von dem Notar oder Makler hinterlegt. Damit hat der Käufer der Immobilie gleichzeitig auch das Recht erstanden, diese in der festgelegten Frist zu den genau festgelegten Konditionen käuflich zu erwerben. Im Laufe der Frist wird dann durch einen Rechtsanwalt oder Makler der Verkäufer von dem Käufer zu einem Termin zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde geladen. Wird die Immobilie seitens des Käufers doch nicht erworben, erhält der  Optionsgeber die Optionsgebühr. Wird der Kaufvertrag allerdings seitens des Verkäufers aufgelöst, da er die Immobilie evtl. an einen höher bietenden Käufer verkauft hat, muss er die Optionsgebühr zurückzahlen.  
 
In beiden Verträgen muss klar nachvollziehbar und festgelegt sein, in welchen Fällen die Anzahlung verloren geht, wenn es zum Scheitern der Verhandlung bei Immobilien kaufen auf Mallorca kommt. Denn wenn der Eigentümer erst im Nachhinein Mängel oder ähnliches offen legt, sollte der Kaufinteressent nicht dafür einstehen müssen. 

 

5. Einholung des Grundbuchauszuges (Nota Registro)

Dieser ist bei dem zuständigen spanischen Grundbuchamt zu beantragen. Da es ein öffentliches Register ist und Sie ein legitimes Interesse haben, können Sie dieses dort einholen. Ein bloßes Kaufinteresse reicht aus, um einen Grundbuchauszug in Sachen Immobilie auf Mallorca zu kaufen und zu erhalten. Das Grundbuch bekommt bei Einholung des Auszuges für den Vorgang der Beurkundung eine Sperre über eine Dauer von 10 Tagen. Zur Beantragung genügt es, den Ort der Immobilie sowie den Namen des aktuellen Käufers bzw. ehemaligen Eigentümers anzugeben. Dieser wird nicht über die Einholung des Auszuges informiert. In einem vollständigen Auszug sind die genauen Daten aller wichtigen, relevanten Urkunden eingetragen und um welche Uhrzeit diese vorgelegt wurden. Sie als Kaufinteressent sollten beachten, dass Eigentümer und Verkäufer im Grundbuch einheitlich sind.

 

Das Grundbuch enthält unter anderem folgende Angaben:  

  • Den eingetragenen Eigentümer (Titulares Actuales)
  • Die Grundstücksbeschreibung mit Lage, Angabe der bebauten Fläche, Größe, Art der Immobilie wie zum Beispiel Garage, Wohnung, Grundstück, Haus etc.
  • Eintragsdatum
  • Die Art der Erwerbung der Immobilie
  • Eventuelle Belastungen (wie z. B. Wegerechte oder Hypotheken)
  • Eventuell angrenzende Objekte
  • Die Katasterreferenznummer

 

Die Personen, die Rechte an dieser Immobilie besitzen, werden dort mit Steuernummer und Namen aufgeführt. Dies gilt sowohl für juristische als auch für natürliche Personen.

 

6. Der Katasterauszug (Extracto del castro)

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca kaufen, ist der Katasterauszug eine wichtige Institution. Das Katasteramt in Spanien bzw. auf Mallorca ist ein Sekundärsystem, das Informationen über Immobilien und Grundstücke, deren Beschreibung und Grenzen sowie Kartenposition und andere Informationen und Zahlen führt. Auch setzt das spanische Katasteramt „Catastro“ den Katasterwert („valor catastral”) der Immobilien und deren Steuern fest. Die Katasterpläne zeigen Ihnen die vorhandenen Nebengebäude, einen eventuell vorhandenen Tennisplatz oder Pool sowie die Aufbauten rund um die Immobilie. Der Wert des Grundstückes steigt natürlich, wenn dort auch viel gebaut wurde. Allerdings sind die Steuern dann auch dementsprechend hoch. Aus diesem Grunde lassen die Gemeinden gerne Luftaufnahmen von der Immobilie und dem Grundstück fertigen, um herauszufinden, ob dort eventuell Gebäude ohne Genehmigung errichtet wurden. Werden solche Gebäude ausfindig gemacht, werden diese in das Kataster eingetragen und Steuern erhoben. Ganz gleich, ob dafür eine Baugenehmigung vorliegt oder nicht.  
 
Zusammenfassend sei erwähnt, dass den dort angegebenen Aufbauten, Pläne oder Parzellengrößen keine rechtlich verbindliche Bedeutung beizumessen ist. Diese dienen nur als Eckwerte, damit die Steuern berechnet werden können. Sie müssen ebenfalls beachten, dass das spanische Kataster nicht ständig aktualisiert wird. Das heißt, wenn Sie Immobilien kaufen auf Mallorca, ist es wichtig, rechtzeitig den Katasterauszug anzufordern, damit ein aktueller Auszug bei dem Termin mit dem Notar vorliegt. Den Auszug können Sie mittlerweile ganz bequem auch online anfordern. Der Antrag ist auf eigene Kosten zu stellen. Ebenso müssen Sie daran denken, sämtliche, nach Erwerb der Immobilie durch Sie durchgeführten Bebauungen wie zum Beispiel Anbauten, Erweiterungen etc. dem Katasteramt zu melden. Dieser Antrag auf Aktualisierung muss innerhalb von zwei Monaten und ebenfalls auf eigene Kosten zu stellen sein. Wenn Sie dies zu spät erledigen, kann ein recht hohes Bußgeld in Höhe von bis zu € 6.000,00 auf Sie zukommen.

 

7. Die Bescheinigung über das Nichtvorliegen öffentlich rechtlicher Bauverstöße (Certificado de no-infracción urbanística)

Ob zu Ihrer gewählten Immobilie bereits öffentlich-rechtlich Bauverstöße oder sogar eine Abrissverfügung vorliegt, können Sie im Kataster- oder Grundbuchauszug nicht einsehen. Klären Sie dies am besten mit dem Rathaus ab. Liegen keine Bauverstöße oder eine Abrissverfügung vor, bekommen Sie darüber eine Bescheinigung (Certificado de no-infracción urbanística) ausgestellt. Informieren Sie sich am besten, wie lange das Rathaus benötigt, um die Sachlage zu prüfen und die Unterlagen auszustellen.  

 

8. Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad)

Beim Immobilien kaufen auf Mallorca benötigen Sie ebenfalls eine Bewohnbarkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung für Ihr Haus oder Ihre Wohnung stellt die zuständige Gemeinde aus. Von dieser wird dann bestätigt, dass Ihre Immobilie, die zu Wohnzwecken genutzt werden soll, auch bewohnbar ist. Es wird geprüft, ob die Immobilie auf Mallorca die Mindestanforderung der sanitären Einrichtungen, Größe und Technik erfüllt. Ausschließlich mit dieser Bescheinigung dürfen Sie Strom, Gas-, Wasser-, Abwasser- und Telefonanschlüsse einrichten, sonst ist Ihre Immobilie sozusagen ohne Wert.  

 
Wird eine Immobilie zum ersten Mal fertiggestellt, erweitert, renoviert oder anders genutzt, wird eine sogenannte Erstbezugsbescheinigung (Cédula de primera ocupación) erstellt. Die Gültigkeit dieser Bescheinigung beträgt 10 Jahre. Häufig legt der Verkäufer dem Kaufinteressenten eine ungültige bzw. abgelaufene Bescheinigung vor. Bitte beachten Sie diese bei, einer
Immobilie auf Mallorca kaufen und fordern Sie beim Verkäufer unbedingt eine Verlängerungsbescheinigung („cédula de renovación“) ein.

 

9. Der Energieausweis (Certificado de efeciencia energética) 

Seit dem 01.06.2013 ist es in Spanien Pflicht, einen Energieausweis zu besitzen. Dies galt vorher nur für neue Immobilien auf Mallorca, seit diesem Datum auch für Bestandsimmobilien. Das bedeutet, wenn Sie Immobilien kaufen auf Mallorca, sollten Sie bei dem Verkäufer den Energieausweis anfordern. Dieser ist wichtig, damit man eine Übersicht über die Bewertung des Strom-, Wärme- und Kälteverbrauchs gewinnt. Die Summe der Gesamtbeurteilung ergibt sich aus den separierten Kriterien der Effizienzklassen. Diese Daten können Sie der ersten Seite des Energieausweises entnehmen. Der Ausstoß von CO2 dient als Einheit für den Energieverbrauch. Des Weiteren können Sie dem Dokument Empfehlungen entnehmen, wie der Energieverbrauch der Immobilie verringert werden kann. Der Energieausweis darf ausschließlich von einem autorisierten Bauingenieur oder einem berechtigten Architekten ausgestellt werden und besitzt eine Gültigkeit für die Dauer von 10 Jahren.  
 
Die spanische Regierung möchte mit dieser Regelung erreichen, dass sich die Haus- oder Wohnungsbesitzer bei der Immobilie auf Mallorca kaufen, die sich auf Mallorca regelmäßig um die Immobilie kümmern und in Renovierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen investieren.  
 
Sind Sie Erstbesitzer der Immobilie, müssen Sie ebenfalls einen Energieausweis beantragen. Je nach Beschaffenheit und Größe der Immobilie kann der Preis für das „Certificado de efeciencia energética" von € 200,00 bis € 500,00 variieren.  
 
Wenn der Architekt zur Erstellung des Ausweises vor Ort ist, halten Sie entsprechend den Grundbuchauszug, Ansichten und Grundrisspläne bereit. Ansonsten muss der Architekt ein Aufmaß vornehmen und wird es Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen. Die Terminvereinbarung bei einem Architekten geht recht schnell. Ein Telefonanruf zur Terminvereinbarung genügt. Sie können entsprechende zertifizierte Firmen für die Erstellung dieses Ausweises unter anderem aus dem Internet erfahren. Hat der Architekt alle Daten erfasst, werden diese entsprechend eingereicht und beim Registro eingetragen.  
 
Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Energieausweis keine Immobilie verkauft oder vermietet werden darf. Ohne dieses Dokument sind dem Makler beim Immobilien kaufen auf Mallorca leider die Hände gebunden. Im Exposé oder zum Beispiel einer Anzeige im Internet muss die Energieeffizienzstufe angegeben sein. 

 

10. Der Termin beim Notar

Was passiert bei diesem Termin? Der Notar wird Ihre bzw. die Dokumente beider Parteien auf Vollständigkeit prüfen, die für eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem die Steuernummer, Identitäten, den aktuellen Grundbuchauszug sowie gegebenenfalls die Handelsregisterauszüge. Er prüft außerdem, ob die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die Grundsteuerbelege, die vom Verwalter erstellte Bescheinigung der Zahlung der Gemeinschaftskosten sowie der Energieausweis vorliegen. Der Notar prüft außerdem die Abstammung des Schecks.  


 
Folgende Dokumente werden bei dem Notartermin seitens des Käufers und Verkäufers benötigt:  

  • Der aktuelle Grundbuchauszug (Nota registro)
  • Ausweisdokumente, die eine Gültigkeit von drei Monaten oder länger besitzen • Die eingeholte spanische Steuernummer (N.I.E.)
  • Die eingetragene Kaufurkunde des Verkäufers
  • Eine Neubaugenehmigung (Licencia d'obra nueva), die Wohnunbedenklichkeitsbescheinigung (Licencia d'primera ocupación), wird bei Neubauten benötigt.
  • Durch den Verkäufer eingereichte Belege über die zuletzt gezahlte Grundsteuer in Spanien (IBI).

 

11. Der notarielle Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa)

Dieser ist zwingend erforderlich, damit Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch (Registro de la Propiedad) eingetragen werden können. Im Unterschied zu Deutschland hat ein spanischer Notar nur beschränkte Pflichten. In Spanien ist es ausreichend, wenn dieser nur das Wesentliche aus der Urkunde den Parteien vorträgt. Ebenso muss er sich um den Urkunden-Vollzug kümmern. Dies beinhaltet zum Beispiel die Steuerzahlung oder die Eintragung in das Eigentumsregister und wird üblicherweise von Gestorías (Verwalter bzw. Agentur zur Erledigung von amtlichen Formalitäten) oder Rechtsanwälten erledigt. Neben den allgemeinen Daten zu den Parteien enthält sie eine Kaufvertragsurkunde, den Kaufpreis, eine genaue Immobilienbeschreibung inklusive eventuell vorhandener Belastungen sowie die Zahlungsmodalitäten, wo aufgeführt ist, wer welche Kosten zu tragen hat.  
 
Sind alle Dokumente bei dem Notartermin vollständig, wird vom Notar -soweit nicht schon durch Sie erfolgt- der aktuelle Grundbuchauszug beim Eigentumsregister bestellt. Sind alle Dokumente geprüft und für positiv erachtet worden, wird ein Termin beim Notar für die Unterzeichnung des Kaufvertrages mit Verkäufer und Käufer vereinbart. Während des Termins überprüft der Notar die Identitäten von Verkäufer und Käufer, außerdem vergleicht er die Angaben mit dem eingeholten derzeitigen Grundbuchauszug. Stimmen diese überein, unterrichtet er beide Parteien über deren Pflichten und Rechte. Anschließend bespricht er mit ihnen den notariellen Kaufvertrag.  
 
Wenn beide Parteien unterschrieben haben, wird der Scheck von dem Käufer an den Verkäufer überreicht. Dieser gibt dafür dann den Schlüssel an den Käufer. Beim Immobilie auf Mallorca kaufen bekommt der Käufer -in dem Fall Sie- sofort eine Kopie der Kaufurkunde („Copia Simple") ausgehändigt, die er mitnehmen kann. Dieser erhält deshalb nur erst einmal eine Kopie, da der Notar nach der Beurkundung das Original für das Grundbuchamt benötigt. Vorab wird das Amt per Fax über die Beurkundung informiert. Für den Eintrag in das Grundbuch ist nicht nur die Original-Urkunde erforderlich, sondern auch die Steuern müssen an das Finanzamt abgetreten worden sein. Nach zirka einem halben Jahr können Sie dann das Original der Kaufurkunde in Empfang nehmen und zu Ihren Unterlagen legen.  
 

Weiterhin zu beachten:  
 
Ganz wichtig ist vor allem, dass Sie sich beim Immobilien kaufen auf Mallorca niemals auf eine Unterverbriefung einlassen. In diesem Fall wurde der Kaufpreis zum Teil bar bezahlt und dadurch konnte in die Kaufurkunde ein geminderter Kaufpreis eingetragen werden, der dann per Scheck offiziell gezahlt wurde. Dieses Vorgehen war allerdings für beide Parteien vorteilhaft. Der Verkäufer konnte sich den Gewinn auf den nicht beurkundeten Anteil des Kaufpreises sparen und der Käufer darauf die Grunderwerbssteuer, die ungefähr bei 8 % bis 11 % lag. Doch würde die Immobilie auf Mallorca wieder verkauft werden, müsste der Verkäufer auf den Buchgewinn satte 19 % Steuern zahlen, da in Spanien keine Spekulationsfrist vorhanden ist. Vor einiger Zeit hat der spanische Staat allerdings mit dem Gesetz 58/2003, Artikel 57, davor einen Riegel geschoben. So können Finanzämter gegen Bekämpfung von Betrug den Immobilienwert schätzen und auch noch vier Jahre, nachdem die Immobilie erworben wurde, vom Käufer eine höhere Grunderwerbssteuer sowie eine Nachversteuerung des Mehrgewinnes einfordern. Damit das Finanzamt allerdings keine horrenden Summen von Ihnen verlangt, kann ein Wertgutachten der Immobilie vorgelegt werden, damit Sie widerlegen können, dass die Schätzungen des Finanzamtes zu hoch gesetzt wurden. Schlussendlich würde eine Unterverbriefung spätestens nach diesem Vorgang auffallen. Eine Unterverbriefung beim Immobilien kaufen auf Mallorca würde sich demnach nur kurzfristig lohnen und im Endeffekt zahlt man sogar richtig drauf.  
 

 

Schlussworte

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Ratgeber ausreichend weiterhelfen konnten. Wir sind Immobilienmakler und helfen Ihnen auch sehr gerne persönlich bei der Abwicklung für den Erwerb Ihrer Traumimmobilie auf einer Trauminsel weiter. Da sich die Lage und Gesetze ständig ändern, können wir für die Vollständigkeit sowie die Richtigkeit unseres Beitrages keine Gewähr übernehmen. Nehmen Sie dazu persönlich Kontakt zu uns auf, damit wir Sie bald zu Ihrer neuen Immobilie beglückwünschen und Sie Ihren Traum verwirklichen können.  wink