Blogbeiträge aus Deutschland

 

  1. Wahl der Heizung

  2. IVD Deutscher Immobilientag 2016 - wir waren dabei

  3. Die Mandelblüte – nicht nur auf Mallorca schön!

  4. Und wieder haben sich Immobilienkäufer für den Standort Heppenheim entschieden.

  5. Immobilienmakler Heppenheim

  6. Erfahrungsbericht, Homestaging liegt voll im Trend...

  7. Gründe zum Kauf einer Immobilie

  8. Sach- und Fachkundenachweises für alle Immobilienmakler

  9. The Bergstrasse Sports & Country Club® in Heppenheim

  10. Eigenbedarfskündigung

  11. Warum fragt der Immobilienmakler nach dem Personalausweis?

  12. Schneeräumpflicht

  13. Bestellerprinzip. Wir informieren

  14. Widerrufsrecht bei Maklerverträgen: Abtreten oder nicht?

  15. Das Gesetz zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter kommt.

  16. Das Second Hand Haus

  17. Hausübergabe in Heppenheim

 

 

1. Wahl der Heizung für Ihre Immobilie

Bruderus Heizung

Prüfen Sie mögliche Einschränkungen, insbesondere, welche Heizungsanlage Sie einbauen dürfen, vor dem Kauf.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken beschäftigt haben, ein Haus zu kaufen, welches energetisch saniert werden soll, sollten Sie vorher einiges beachten. Insbesondere, wenn es um den Austausch der Heiztechnik geht. Wir empfehlen zukünftigen Haus- und Immobilienbesitzern, sich frühzeitig über die erlaubten oder auch nicht erlaubten Alternativen zu informieren.

Heizung Thermostat und Einstellpanel

Die richtige Wahl der Heizung für Ihre Immobilie

Manchmal werden durch kommunale Rechtsvorschriften bestimmte Anschluss- und Benutzerzwänge z.B. an Nah- oder Fernwärme festgelegt und sogar Verbrennungsverbote ausgesprochen. Letztendlich schränken diese Anordnungen die Wahl der Heizungsart stark ein.

Ist erst einmal der Kaufvertrag geschlossen worden, muss sich der Käufer grundsätzlich an die kommunalen Bestimmungen halten und es drohen unter Umständen langfristige Wärmelieferverträge mit einer Abhängigkeit von einem Energieversorger. Auch der Traum von einem eigenen Kamin- oder Kachelofen, der Ihnen im Winter wohlige Wärme spendet, bleibt oftmals eine Illusion.

Obwohl viele Verbraucherschützer diese Art der Monopolisierung aufgrund fehlender Transparenz und hoher Abhängigkeit der Kunden scharf kritisieren, ist es fast aussichtslos, sich gegen diese Reglementierungen zu wehren.

Energieausweis

 

Was ist vor dem Kauf zu tun?

Erkundigen Sie sich über die bestehenden Vorschriften beim zuständigen Bauamt der Städte- und Kommunalverwaltung, bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen. Hier erfahren Sie, ob individuelle Heizungslösungen, wie z.B. Öl/Gasbrennwerttechnik, Holzpellets, Scheiterholz, Strom und Solar, die langfristig auch oft kostengünstiger sind, zum Einsatz kommen dürfen.

 

Nur, wenn es keine Einschränkungen gibt, lohnt sich eine Investition in die Zukunft Ihrer Immobilie.

 

Was ist beim Immobilienkauf zu beachten? Ihr Immobilienmakler

 


 

2. IVD Deutscher Immobilientag 2016 - wir waren dabei

IVD Logo

Am 10.6.2016 war es wieder so weit. In der Finanzmetropole Frankfurt am Main fand der diesjährige Deutsche Immobilientag des Immobilienverbandes Deutschland statt. Als langjährige Mitglieder war die Teilnahme für uns ein „Muss“

Eines der Hauptthemen war die Digitalisierung als Positionierung- und Innovationsmotor. Zugegebenermaßen ein Thema, welches auf den ersten Blick wenig mit unserem Alltagsgeschäft zu tun haben sollte. Bei näherer Betrachtung ist erkennbar, dass die neuen Medien, auch in der Immobilienbranche nicht mehr wegzudenken sind. Vielmehr bietet die Digitalisierung neue Chancen sich erfolgreich am Markt zu positionieren.

Gastredner:

Ein Fürsprecher und Redner des Tages war Herr Günther H. Oettinger, EU Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft in Brüssel, den viele bestimmt aus seiner Zeit als Landesvater in Baden –Württemberg kennen werden. Fakt ist demnach, dass die Amerikaner in Bezug auf die Digitalisierung, den Europäern weitaus überlegen sind und es dahingehend dringend Nachholbedarf in Deutschland gibt.

 

Was ist zu tun?

Die digitale Infrastruktur muss ausgebaute werden. Der Standort ist geprägt von schnellem oder langsamen Datentransfer.

Ausbau der Weiterbildungsangebote. Jeder braucht eine digitale Grundkompetenz und sollte rechtzeitig damit anfangen, denn digitale Momente drängen zunehmend in alle Lebensbereiche ein, ebenso in die Gebäude.

So werden derzeit in Deutschland Roboter entwickelt, die den älteren Menschen ermöglichen, in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Diese Assistenztechnik ist zunehmend auf dem Vormarsch die Steuerung von elektrischen Anlagen im Haus aus der Entfernung ist schon lange ein Thema uvm.

 

Die Zukunft beginnt heute... 

Teil II: Wichtig für uns und unsere Kunden waren die Beiträge der internationalen Partner, z.B. wie Inge Frerichs, NAR´s President – Germany und Jana Mrowetz, Präsidentin FIABCI Deutschland. Beide Organisationen verfügen über internationale Netzwerke an Immobilienexperten, auf die jedes IVD Mitglied zugreifen darf.

 

Was bedeutet dies für unsere Kunden?

Zugang zu internationalem Fachwissen

Internationale Vermarktung lokaler Objekte

Vermarktung internationaler Objekte im Verbund

Hilfestellung beim Verkauf ausländischer Immobilien (siehe auch mallorca-topimmobilien.de)

 

Teil III: Spannend und informativ die Beiträge von Julian Caspari und Jan Kricheldorf über Erfolg mit Facebook, Google und Co und Eigentümeroptimierte Websites und Videomarketing.

Wussten Sie, dass wir nur ca. 40 Sekunden auf einer Webseite verweilen, um festzustellen, ob wir weiter lesen oder wegklicken? In dieser Zeit muss der Leser uns als Löser seiner Probleme wahrnehmen oder er ist für immer weg.

Z. B. ein Immobilienverkäufer kennt den Ablauf nicht, wenn er sich entschieden hat, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Welchen Kaufpreis kann er erzielen, wer kümmert sich um die nötigen Unterlagen und, wer kennt den regionalen Markt und hat die Kompetenz, diskret einen Käufer zu finden oder kurz gesagt: Wer hört mir eigentlich einmal zu bei dieser wichtigen Lebensentscheidung?

Wir tun das und wir können das!

 

Claudia Kock, Ihr Immobilienmakler Heppenheim

 


 

3. Die Mandelblüte – nicht nur auf Mallorca schön!

Mandelblüte am See

 

Die Region um Heppenheim bietet ebenfalls eine Vielfalt der Natur. Rings um die romantische Kreis-, Wein- und Festspielstadt liegen die landschaftlich reizvollen Hänge der Bergstraße. Heppenheim ist der Mittelpunkt des hessischen Weinbaugebietes. Wer etwas über die Lage und die Herstellung des Weines erfahren will, sollte einen Rundgang über den „Erlebnispfad Stein und Wein „ machen. Er liegt in den Weinlagen zwischen Heppenheim und Bensheim in einer nahezu südländisch anmutenden Umgebung.

Und hier ist sie bereits seit Mitte Februar zu bewundern: DIE MANDELBLÜTE

Der Mandelbaum wird seit über 4000 Jahren kultiviert. Seine Früchte dienen nicht nur als Nahrungsmittel, sondern finden immer mehr Beliebtheit bei der Kosmetikherstellung. Er gehört zu der Familie der Rosengewächse und seine fünfzähligen Blüten können rosafarben sein (Bittermandel) oder leuchten in klarem Weiß (Süßmandel)

Zugegebener Maßen können die wenigen Bäume an der Bergstraße nicht mit der Mandelblüte auf Mallorca mithalten. Dort verwandeln annähernd 7 Millionen Mandelbäume von Mitte Januar bis Mitte Februar den Westteil der Insel in eine Zauberwelt gigantischen Ausmaßes

Wir finden, auch in unseren Regionen sollten wir der kleinen Blüte größere Beachtung schenken. Immerhin verleiht sie der tristen Natur in dieser Zeit ein wenig Farbe und verkündet uns allen, dass nach dem langen Winter, der bevorstehende Frühling in Bälde Wirklichkeit wird.

Finden Sie nicht auch

In diesem Sinne - einen schönen, blütenreichen Tag.

 


 

4. Und wieder haben sich Immobilienkäufer für den Standort Heppenheim entschieden.

Altstadt von Heppenheim

 

Am vergangenen Samstag war es wiedermal so weit. Wir konnten ein verkauftes Reihenhaus seinen neuen Eigentümern übergeben. Gerne fragen wir bei der recht feierlichen Übergabe der Immobilie, nach den Gründen, die Käufer bewogen haben, sich für den Standort Heppenheim zu entscheiden.

Bei unserer Familie aus Einhausen spielten viele Faktoren eine Rolle. Hauptgrund war die Lage des Objektes unweit des Naherholungsgebietes Bruchsee. Die fünfköpfige Familie nebst Hund freut sich auf die Nähe zur Natur „Abends eine oder zwei Runden um den Bruchsee mit den Kindern laufen wird toll. Zu Fuß können wir in die Innenstadt zum Weinfest . Unsere Kinder gelangen selbständig mit dem Fahrrad in die Schule und zu allen Freizeitaktivitäten.“

 

„Dadurch haben wir als Eltern mehr Zeit für uns.“

 


 

5. Immobilienmakler Heppenheim

In der Tat sind dies oftmals die Gründe, warum sich Immobilienkäufer für den Standort Heppenheim entscheiden. Kurze Wege zu fast allen Einkaufsmöglichkeiten, den Ärzten, Schulen und Kindergärten.

Wir, als Immobilienmakler in Heppenheim, verzeichnen momentan einen starken Anstieg der Nachfrage nach Häusern und Wohnungen in Heppenheim. Für zahlreiche Kunden in unserer Datenbank ist dieser Traum leider noch nicht in Erfüllung gegangen, weil kein entsprechendes Haus momentan am Markt angeboten wird.

Sollten Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Haus weiterzuverkaufen, haben wir die passenden Interessenten. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch in entspannter Atmosphäre.

 

Ihre Claudia Kock, Geschäftsführerin

 


 

6. Erfahrungsbericht, Homestaging liegt voll im Trend...   oder anders gesagt, das“ Hübsch machen“ lohnt sich!

Umfragen unter US-Immobilienmaklern haben ergeben, dass sich die Verkaufszeit einer Immobilie um ein Drittel bis zur Hälfte verringert und gleichzeitig ein 10-15 % höherer Verkaufspreis erzielt werden kann, wenn ein Haus oder eine Wohnung mittels Homestaging für den Verkauf vorbereitet wurde.

In Deutschland ist dieser Trend mittlerweile auch weit verbreitet und findet täglich neue Anhänger. Seit 2010 gibt es hierzu einen eigenen Berufsverband, der sich zum Ziel gesetzt hat, den Bekanntheitsgrad dieser Branche wesentlich zu steigern.

Was spricht dafür, Investitionen zu tätigen für Ihre Immobilie, deren Verkauf bereits beschlossene Sache ist?

 

Warum sollten wir Immobilien stagen?

Ihre Immobilie ist das Teuerste, was Sie zu verkaufen haben und die Käuferschicht, sprich die Kaufinteressenten sind deutlich anspruchsvoller geworden. Besonders bei „In die Jahre gekommenen“ Immobilien lohnt sich eine solche Investition, denn schließlich wirft ein gepflegtes Haus oder eine gepflegte Wohnung einen höheren Kaufpreis ab. Oftmals sind die Kunden überrascht, denn es genügen oftmals nur kleine Handgriffe, um ein älteres Haus in ein hübsches, konkurrenzfähiges Angebot zu verwandeln. Mithilfe von frischen Farbkonzepten, passenden Möbeln und Accessoires erstrahlen dunkle Zimmer oder schwierig geschnittene Räume in neuem Licht. Dies erzeugt beim Kaufinteressenten positive Emotionen, die für den Verkauf unabdingbar sind.

Ferne wird mittels Homestaging eine möglichst große Interessengruppe angesprochen, womit wir zum nächsten Aspekt gelangen:

Nichts geht mehr ohne Präsentation in den einschlägigen Internetportalen. Das ist die erste und gängigste Möglichkeit für potenzielle Kaufinteressenten, ihre Suche nach einer geeigneten Immobilie zu starten. In Sekunden fällt beim Anblick der Bilder das Urteil, ob die Immobilie der neue Lebensmittelpunkt werden kann. Wie gerne schauen wir Fotos an auf denen ein modernes, helles und gemütliches Ambiente geschaffen wurde.

Oftmals entspricht die Einrichtung älterer Immobilien nicht mehr diesem Idealbild und der Betrachter wird von zu vielen Möbeln und Gegenständen vom Wesentlichen abgelenkt.

Auch bei leerstehenden Wohnungen und Häusern bietet sich Homestaging an. Nicht jeder kann sich Räumlichkeiten mit entsprechender Einrichtung vorstellen. Die tatsächliche Größe können viele Interessenten erst nach Möblieren erkennen, denn dann liegen Bezugspunkte vor, die Entscheidung erleichtern können.

Das erleben wir als Makler fast täglich während den Besichtigungen. Oftmals hören wir Sätze wie: In dieses Schlafzimmer passt weder mein Schrank noch unser Wasserbett!

Der Esstisch findet keinen Platz oder die Kinderzimmer sind viel zu klein!

All diese Bedenken waren selbstverständlich unbegründet, denn die DIN Wohnfläche war mehr als ausreichend, es fehlte schlichtweg die Vorstellungsgabe auf Seiten der Interessenten, weil es keine Bezugspunkte – sprich Möbel gab.

 

Diese Aussagen haben uns veranlasst, auf die Dienste bekannter Homestaging Agenturen zurückzugreifen und erzielen damit sehr gute Erfolge.

 


 

7. Gründe zum Kauf einer Immobilie

Immobilien stehen zum Verkauf

Wenn nicht jetzt? Wann dann?

Immobilien sind wertbeständig. Sie schwanken nicht so schnell im Wert als andere Anlagen und sind daher leichter kalkulierbar.

Immobilien sind Sachwerte und weitestgehend inflationsgeschützt. Der Wert des Geldes kann bei einer Inflation real verlieren. Immobilien werden dann immer wertvoller. Da Wohnraum zum Grundbedarf für die Menschen gehört, hilft auch der Staat und unterstützt die Schaffung und den Erhalt von Wohnraum mit zahlreichen Förderprogrammen, sowohl für selbst genutzte als auch für vermietete Immobilien. Auch steuerliche Entlastungen sind hier ein wichtiger Aspekt.

Immobilien sind ein zentraler Pfeiler der privaten Altersvorsorge. Im Alter keine Mieter mehr zahlen zu müssen erhöht die Lebensqualität.

Prognosen nach zu urteilen, werden die Mieten weiter steigen. Zudem haben Sie als Mieter keine Einflussmöglichkeit auf die Energiekosten und müssen diese in Form der Nebenkosten bezahlen. Als Eigentümer, sorgen Sie in der Regel dafür, wie viel Energie verbraucht wird. Heutzutage ist jeder in der Lage, das eigene Haus zu einem wahren Energiesparer auszubauen. Wer dies z.B. mit der Hilfe eines Energieberaters umsetzt, senkt das Risiko steigender Energiekosten.

 

Ihr Immobilienmakler Heppenheim rät:

Bedingt durch die immer noch anhaltenden niedrigen Zinsen für ein Baudarlehen, bleibt Ihr Wunsch nach einer Immobilie keine Illusion mehr.

 

Sprechen Sie mit uns und unseren Finanzpartnern, wir beraten Sie gerne.

 


 

8. Sach- und Fachkundenachweises für alle Immobilienmakler

Haus steht zum Verkauf

Der Immobilienverband Deutschland IVD fordert die zügige Einführung eines Sach- und Fachkundenachweises für alle Immobilienmakler und Verwalter.

 

Was das bedeutet erklärt Frau Claudia Kock Immobilienmaklerin seit über zwanzig Jahren:

Seither kann sich jeder als Makler niederlassen, egal, was er einmal gelernt oder gearbeitet hat. Es genügt ein Führungszeugnis und schon wird die Erlaubnis zum Vermitteln von Wohnungen erteilt. Das dies in vielen Fällen schief gehen musste, war vorhersehbar. Mangelnde Fachkenntnisse des Maklers waren fast immer die Ursache. Kurz gesagt käme niemand auf die Idee, ein Fahrzeug zu reparieren, wenn er es nicht gelernt hätte...

Angesichts dieser Missstände , der Vielzahl an Aufgaben und der zunehmenden Verantwortung der Immobilienmakler- und Verwalter seinen Kunden gegenüber, ist die Politik aufgefordert die Einführung des geplanten Sach- und Fachkundenachweises zügig umzusetzen. Notwendig ist das um die Qualität für Kunden und Verbraucher, im Hinblick auf die sich ständig ändernden rechtlichen Vorgaben, langfristig zu gewährleisten.

Der Immobilienverband Deutschland IVD fordert dazu ein Mindestmaß an Qualifikation, wie z.B. eine kaufmännische Ausbildung und langjährige Berufserfahrung sowie die Teilnahme an umfassenden Weiterbildungsmaßnahmen (Zertifikatslehrgänge)

Es muss zum Selbstverständnis eines jeden Maklers sein, dass er sich diesen Anforderungen stellt. Nur so wird er sich als umfassender Vermittlungsmakler langfristig am Markt behaupten. Dies gelingt nur mit fachlicher Qualifikation.

Als langjähriges Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD erfüllen wir diese Voraussetzungen zu 100 %. In regelmäßigen Abständen nehmen unsere Mitarbeiter an Weiterbildungsmaßnahmen mit zertifiziertem Abschluss teil. Nur so können wir gewährleisten, dass wir unsere Kunden qualifiziert beraten und Lösungsvorschläge unterbreiten können.

 

Kann Ihr Makler das auch?

 


 

9. The Bergstrasse Sports & Country Club® in Heppenheim

 

Der erste Bauabschnitt in The Bergstrasse Sports & Country Club® liegt im Schutze der Starkenburg. Das 1000 Jahre alte Wahrzeichen Heppenheims gibt dem Starkenburg-Flügel seinen Namen.

1861-1885 schufen die damaligen Bauherren Georg Ludwig, Christian Friedrich Stockhausen, Friedrich Obenauer und Paul Anmelung eine Baukunst für die Ewigkeit.

Dokumente und Verkaufsunterlagen

Heute entstehen, mit einfühlsamer Restaurierung des denkmalgeschützten Ensembles, moderne Wohnungen mit exklusiver Ausstattung. Der Umbau sichert die Zukunft des Denkmals als The Bergstrasse Sports & Country Club® . Durch Symmetrie und Bauform erhält der Starkenburg-Flügel den Charakter eines Schlosses im klassizistischen Stil. Highlight des Ensembles ist das Arboretum mit seltenen und exotischen Baumriesen.

Luxus pur genießen

Sie im hauseigenen Fitness-Studio und der dazugehörenden Sauna. Das zeichnet den Leitgedanken des The Bergstrasse Sports & Country Club® aus, der eine Verbindung zwischen sportlicher Aktivität und die Chance auf Gemeinschaft schaffen möchte. Im ca. 19 Meter langen Weinkeller des Hauses wird Raum für Weingenuss und gemeinsame Feste geschaffen.

Von den 66 Wohnungen des 1. Bauabschnitts wurden ein Großteil schon vergeben. Der Verkauf geht zügig voran. Mitte Juli soll mit der Vermarktung des 2. Bauabschnitts, dem sogenannten Maiberg-Flügel, begonnen werden.

Als Makler in Heppenheim mit über zwanzig jähriger Erfahrung beraten wir Sie gerne vor Ort und helfen Ihnen eine Wohnung für Ihre Art zu leben zu finden.

 

Bergstrasse Sports & Country Club

 


 

10. Eigenbedarfskündigung

 

Was Sie als Vermieter beachten müssen – allgemeine Information

Eigenbedarf ist der wohl bekannteste Kündigungsgrund

des Vermieters. Heutzutage muss er ein „berechtigtes Interesse“ an der Kündigung haben. Bei Eigenbedarf ist ein solches Interesse gegeben. Genauer. Der Vermieter muss die Wohnung oder das Haus für sich, seine Familienangehörigen oder Mitglieder seines Haushaltes benötigen. Dies gilt gleichsam für nicht eheliche Lebenspartner und Hausangestellte.

Benötigen bedeutet, dass Sie als Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe angeben müssen, warum Sie oder ein Angehöriger die Wohnung nutzen will. Dies können berufsbedingte, gesundheitliche oder wirtschaftliche Gründe sein. Seit der Mietrechtsreform 2001 müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse wegen Eigenbedarf schriftlich darlegen und erläutern.

Die Wohnung muss für Sie oder den Einzug willigen geeignet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie z.B. ein 1 ZKB Appartement kündigen, um mit Ihrer  fünfköpfigen Familie dort einziehen zu wollen.

Vorsicht ist geboten: Vorgeschützte Gründe können zu Schadenersatzansprüchen führen, wenn Ihr Mieter im Nachhinein feststellt, dass Sie ihn vor die Tür gesetzt haben, um die Wohnung später teurer zu vermieten. Ein Gespräch mit Fach kompetenten Personen (Rechtsanwälten.) vor der Kündigung verhindert Ärger im Nachhinein.

 

Eigenbedarfskündigung

 


 

11. Warum fragt der Immobilienmakler nach dem Personalausweis?

 

Claudia Kock Immobilien U.G. klärt auf:

Nach dem Geldwäschegesetz (kurz GwG genannt) muss jeder Immobilienmakler die Identität seiner Kunden überprüfen. Dies geschieht, indem er sich den Personalausweis zeigen lässt und eine Kopie davon in seinen Akten aufbewahrt. Erst dann hat er seinen gesetzlichen Pflichten Genüge getan.

Offensichtlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass alle Käufer und Verkäufer und Interessenten einer Immobilie potenzielle Täter sind und der Makler soll nun bei der Täterermittlung behilflich sein!

Spaß beiseite: Das GwG verhindert, dass illegal erwirtschaftetes Geld oder Vermögenswerte allgemein in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden und dort einen erheblichen Schaden verursachen.

Die Bekämpfung der Geldwäsche dient als wichtigstes Element im Kampf gegen das organisierte Verbrechen.

Tragen Sie Ihren Teil dazu bei, diese kriminellen Machenschaften um jeden Preis zu verhindern.

Helfen Sie Ihrem Immobilienmakler, seine gesetzlichen Pflichten laut GwG zu erfüllen und legen Sie bei Abschluss des Maklervertrages (mündlich oder schriftlich) Ihren Personalausweis vor.

Vielen Dank  

 


 

 

12. Schneeräumpflicht

 

Habe ich als Mieter grundsätzlich eine Schneeräumpflicht?

Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, wonach der Mieter im Erdgeschoss zur Schneeräumung verpflichtet ist.

Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen Räumungsdienst beauftragen. Die Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter nur dann umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde.

Ist er laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich, gilt es zu beachten:

Winterdienst muss werktags in der Regel von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr geleistet werden. An Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr oder 9.00 Uhr je Region.

Gefegt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zur Mülltonne und Garagen auf einer Mindestbreite von einem Meter, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können.

Bei Glatteis besteht sofortige Streupflicht. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Ist der Mieter aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Sind mehrere Mieter zum Schneeräumen verpflichtet, müssen sie sich abwechselnd streuen und fegen. Der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.

 

Fazit:

Mieter müssen dann streuen oder Schnee fegen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde. Genauso verhält es sich mit dem Umlegen der Kosten für das Beseitigen von Schnee und Eis.

Allein durch eine Regelung in der Hausordnung können Mieter nicht zum Winterdienst verpflichtet werden.

Das bloße Aufstellen und Einwerfen eines „Schneeräumplans“ in den Briefkasten der Mieter reicht nicht aus.

 

Quelle: DMB Deutscher Mieterbund e.V. Mieterzeitung 6/2014

 


 

13. Bestellerprinzip. Wir informieren

Energieausweis und Broschüren

Erfahren Sie hier im Immobilienblog alles zum geplanten Bestellerprinzip und wer zukünftig die Maklerprovision bezahlt.

 

Für welche Verträge soll das Bestellerprinzip angewendet werden?

Änderungen nur bei der Vermietung von Immobilien!

Die Provisionsvereinbarungen beim Verkauf einer Immobilie unterliegen nicht den geplanten Neuregelungen.

Die neue Regierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Provision von demjenigen zu bezahlen ist, der den Makler beauftragt. Im Grunde nichts Ungewöhnliches, denn auch in fast allen anderen Bereichen des täglichen Lebens müssen wir für das, was wir bestellen, auch bezahlen. Dafür können wir eine qualifizierte Leistung von unserem Vertragspartner fordern.

 

Makler beauftragen oder lieber selbst vermieten?

Beauftragen Sie einen  Makler bedeutet dies, er sucht in Ihrem Interesse gewissenhaft einen neuen Mieter, prüft die Bonität, holt sich Auskünfte über Art, Dauer der Tätigkeit und die Höhe des  Einkommens ein. Er nimmt Ihnen unangenehme Besichtigungen und Fragestellungen ab, Sie sparen Zeit und Nerven. Letzten Endes fertigt er einen Mietvertrag im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben an. Eine umfangreiche Dienstleistung, damit Sie auf Dauer den Mieter in Ihrer Immobilie haben, mit dem es keinen Ärger gibt.

 

Wer zahlt seither die Provision?

Bei der Vermietung von Wohn- und Gewerberaum bezahlt der zukünftige Mieter die Maklerprovision.

 

Ab wann tritt die neue Regelung in Kraft?

Zurzeit handelt es sich lediglich um einen Gesetzentwurf. Auch haben sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU CSU und SPD bereits auf die Änderung geeinigt. Es gibt allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz, weil die Prinzipien der Marktwirtschaft nicht eindeutig berücksichtigt werden. Zahlreiche Schritte im Gesetzgebungsverfahren fehlen noch!

Bevor dieses Gesetz in Kraft tritt, womit nicht vor dem 2. Quartal 2015 zu rechnen ist, gelten die alten Provisionsregelungen.

Wenn Sie Fragen hierzu oder zu anderen Themen haben, können Sie uns gerne eine E Mail schreiben (Fragen zum Bestellerprinzip)rufen Sie uns einfach an.

 

Claudia Kock, Immobilienmakler Heppenheim

 


 

14. Widerrufsrecht bei Maklerverträgen: Abtreten oder nicht?

 

Nutzen Sie durch das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklern Ihre Möglichkeiten im Verbraucherschutz

Glückwunsch! Mit einem Maklervertrag haben Sie den Schlüssel zu Ihrer Traumimmobilie schon fast in der Hand. Da es aber immer glückliche Zufälle geben kann, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, 14 Tage lang von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und den Vertrag zu widerrufen, ohne dass dadurch für Sie Kosten entstehen. Warum der Verzicht auf das Widerrufsrecht beim Maklervertrag trotzdem einen großen Vorteil bieten kann, erfahren Sie hier.

 

Wann gilt das Widerrufsrecht bei Immobilienmaklern und was bedeutet es?

Wenn Sie einen Maklervertrag über Telefon, E-Mail, Internet, Brief oder zum Beispiel direkt in einer Immobilie abschließen, spricht man von Fernabsatz. Sie werden dann schriftlich auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen. Da Sie nun 14 Tage Zeit haben, sich die Sache doch noch einmal anders zu überlegen, und die Maklerprovision erst bei Abschluss der Leistungen fällig wird, lässt ein Makler in der Regel die zwei Wochen verstreichen, bevor er weiterarbeitet.

 

Widerrufsrecht bei Immobilienverträgen: zwei Wochen Sicherheit oder vergeudete Zeit?

Zwei Wochen können eine lange Zeit sein. In vierzehn langen Tagen können einige weitere Interessenten Ihre Wunschimmobilie besichtigen. Und nicht nur das! Es gibt viele Kurzentschlossene, sodass die Immobilie, für die Sie sich interessieren, innerhalb der zwei Wochen längst vermietet oder verkauft sein kann.

Doch zum Glück haben Sie die Möglichkeit, Ihren Makler damit zu beauftragen, die Vermittlung unverzüglich abzuschließen. Dafür müssen Sie einfach nur auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie die perfekte Immobilie gefunden haben, können Sie den Ablauf der Vermittlung damit erheblich beschleunigen. Sie können die neuen Räume schneller nutzen und Ihr Makler erhält seine Provision.

 

Widerrufsrecht bei Immobilienmaklern konkret: sofortiger Besichtigungstermin ja oder nein

In der Praxis fällt die Entscheidung zwischen einem sofortigen Besichtigungstermin oder zusätzlicher Bedenkzeit. Wenn Sie Ihren Makler persönlich kennen, ist die Frage, ob Sie Ihr Widerrufsrecht abtreten sollen, leicht zu beantworten. Der Zeitvorteil, den Sie durch den Verzicht auf das Widerrufsrecht erlangen, ist das entscheidende Argument für die Abtretung des Widerrufsrechts bei Maklerverträgen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema oder anderen Vertragsbedingungen haben, sind wir gern für Sie da. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an.

 

Wir sind erst zufrieden, wenn Sie es sind.

 


 

15. Das Gesetz zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter kommt.

Nunmehr liegt endlich der Beschluss des Bundeskabinettes über den Gesetzentwurf zum Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler und Verwalter vor.  Das bedeutet: Das Gesetz kommt und tritt, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, voraussichtlich schon am 1. Januar 2017 in Kraft.

Was regelt dieses Gesetz?

Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung sieht grundsätzlich eine Änderung des § 34c der Gewerbeordnung vor. Die  bisherigen Erlaubnisvoraussetzungen, wie der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit und die geordneten Vermögensverhältnisse, sollen durch das neue Gesetz erweitert werden. Der Abschluss einer eine Berufshaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis als neue Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs sollen hiernach als Voraussetzung zwingend notwendig sein.

Diese Anforderungen dienen nicht nur zum Schutz der Verbraucher, weil diese zukünftig nur mit Maklern zu tun haben, die ihr Handwerk professionell verstehen. Durch die gesteigerte Qualität der Leistung wird auch das Ansehen der Berufsgruppe der Immobilienmakler deutlich gesteigert.

 

Was ist mit den Immobilienmaklern, die bereits seit Jahren tätig sind?

Nach dem jetzigen Gesetzesentwurf müssen Verwalter und Makler, die mehr als sechs Jahre ununterbrochen tätig waren, keine Sachkundeprüfung ablegen. Eine langjährige Erfahrung und Berufspraxis dieser Makler“ wird vom Gesetzgeber als Qualifikation anerkannt. Sie müssen keine Prüfung ablegen, aber ihre Kompetenz gegenüber ihrer Aufsichtsbehörde durch geeignete Unterlagen belegen.

 

Und was ist mit den „Neulingen“?

Wer noch keine sechs Jahre tätig waren,  muss zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 34 c GewO , seine Fähigkeiten mittels Prüfung bei der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer nachweisen, wenn seine bestehende Qualifikation nicht ausreicht

Welche Qualifikationen genügen werden, muss noch in der Rechtsverordnung geregelt werden.

Als langjähriges Mitglied im Immobilienverband Deutschland IVD sagen wir an dieser Stelle mal DANKE für die jahrzehntelangen Bemühungen und das Durchhaltevermögen zum Erhalt einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler.

 

Immobilienmakler Heppenheim, Claudia Kock

 


 

16. Das Second Hand Haus

Ihr Immobilienmakler Heppenheim begleitet Sie vom ersten bis zum letzten Schritt

 

Das Second-Hand-Haus, Verkauf - Kauf

Es gibt viele Gründe sein Haus zu verkaufen, private Gründe, praktische Überlegungen und natürlich auch finanzielle Veränderungen. In jedem Fall benötigen Sie kompetente Hilfe und einen Partner dem Sie vertrauen können. Mit Ihrem IMMOBILIENMAKLER können Sie sich auf eine reibungslose und professionelle Abwicklung verlassen.
 


Ebenso viele Gründe gibt es für den Kauf eines Hauses. Hier spielt noch eine entscheidende Rolle, vorab entsprechende Entscheidungen zu treffen wie z.B.

  • Second-Hand Haus oder Neubau?

  • Wo will ich hin?

  • ​Größe des Hauses, des Grundstücks, Umgebung

  • ​Wie viel will und kann ich investieren

 

Dies alles sind persönliche Entscheidungen, bei der Ausführung, z.B. beim Plan HAUS KAUFEN BERGSTRASSE können Sie mit unserer zuverlässigen und fairen Unterstützung rechnen.

Der Kauf eines Hauses aus zweiter Hand ist oft mit weniger Stress und Ärger verbunden als der Bau eines neuen Hauses.
Ein Second-Hand Haus hat schon gelernt ein Zuhause zu sein und wartet auf seine neuen Bewohner. Oft hilft es der Vorstellungskraft deutlich mehr in fertigen Zimmern umherzuwandeln, als vor einem Bauplan zu sitzen.

Auch zu bedenken ist, dass sehr häufig die Grundstücke, auf denen das fertige Haus steht, entschieden größer sind als neu zu erwerbende Baugrundstücke. Manchmal kann man hier sogar, für eine spätere Rendite im Alter, einen Teil des vorhandenen Grundstücks (je nach Bebauungsplan) als Bauland verkaufen.

 

Die Bewertung Ihrer Immobilie:

Tabelle zur Immobilienbewertung

 

Hier die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gibt, wenn sie Ihre Immobilie verkaufen wollen:

  • Zusammenstellung der wichtigsten Verfahrensdaten

  • Grund- und Bodenbeschreibung

  • Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen

  • Ermittlung des Verkehrswerts-, Rechtsgrundlagen

  • Allgemeine Angaben zum Bewertungsobjekt

  • Vertragsabwicklung

  • Erschließung, Baugrund

  • Privatrechtliche Situation

  • Öffentlich rechtliche Situation

  • Baulasten

  • Denkmalschutz

  • Bauordnungsrecht

  • Bauplanungsrecht

Marktwertermittlung Ihrer Immobilie

Am Anfang eines Immobilienkaufes bzw. Verkaufes steht ohne Ausnahme die Wertermittlung des Objektes. Wird die Immobilie zu teuer angeboten, werden sich kaum Interessenten finden lassen. Ist jedoch der Preis zu niedrig angesetzt, verschenkt der Verkäufer bares Geld.
Mit langjähriger Erfahrung ist hier Ihr IMMOBILIENMAKLER der kompetente Ansprechpartner.

Bei der Marktwertermittlung gibt es drei Methoden, das Sachwertverfahren das Vergleichswertverfahren und das Ertragswertverfahren.  Das Letztere ist wichtig für Kapitalanlage-Objekte und natürlich auch für Gewerbeobjekte.

 

Verkaufen Sie nicht nur ein Haus – Verkaufen Sie ein ZUHAUSE

Der Verkauf eines Hauses wird von einem Immobilienmakler sehr gut vorbereitet und begleitet.

​Beginnend mit der Marktanalyse bis hin zur Beurkundung des Kaufvertrages ist er bei Ihnen. Ebenso selbstverständlich ist die Begleitung von Verkäufer und Käufer bei der Übergabe des Hauses.

Lassen Sie uns näher auf das Prozedere eingehen damit Sie wissen, was Sie von uns zu erwarten haben und zwar sowohl als Verkäufer als auch als Käufer.

Der erste Schritt, die Marktwertanalyse, beinhaltet auch eine gründliche Recherche der Vergleichsangebote zu Ihrer Immobilie. Wir müssen wissen, wer was zu welchen Preisen in Ihrer Gegend anbietet und wie sich eventuelle Ausstattungsmerkmale unterscheiden oder ähneln.

Genauso gehört eine gute Kenntnis der Umgebung (Infrastruktur) zu dieser Analyse. Welche Schulen gibt es? Sind Kindergärten vorhanden? Wie schaut es mit Einkaufsmöglichkeiten, Sportzentren, Ärzten, Freizeitangeboten und Gastronomie aus? Ist die Gegend Kinder- und/oder Hundefreundlich? Ist das Umfeld auch für Senioren interessant.

 

Nun wird ein Angebot erstellt.

Wir führen den Interessenten mit Worten und Bildern durch die Immobilie. Der schriftliche Teil besteht zum einen aus trockenen Fakten, zum anderen, größeren Teil aus der gemeinsamen, virtuellen, Begehung des Hauses und Grundstückes. Hierbei wird auf etliche Details, wie z. B. eine lichtdurchflutete Diele, ein von Hand gedrechseltes Treppengeländer, ein besonders ausgefallener Fußboden u. v. m., hingewiesen. So kann der Interessent bereits beim Lesen ein Gefühl für das Haus bekommen und im Geiste seine Möbel schon unterbringen.

Zu diesem Angebot gehören natürlich auch hervorragende Fotos, die alles schriftlich Festgehaltene nochmal wie eine kleine Bildgeschichte belegen. Möglicherweise ist hierzu ein vorheriges Home Staging erforderlich, d. h., dass einige Zimmer besonders mit schöner Deko, einem Kaminfeuer oder anderen Besonderheiten ausgestattet werden. Ihr Immobilienmakler ist auch für all diese Dinge stets an Ihrer Seite.

So findet der Interessent auf der Suche z. B. nach HAUS KAUFEN BERGSTRASSE ziemlich rasch das richtige Angebot.

Es fehlen noch die bereits erwähnten trockenen Fakten.

 

Gemeint ist, hier sind die Ausstattung des Hauses wie z. B.

  • Küchenausstattung (Herd, Spülmaschine, Einbauküche etc.)

  • Badezimmer (Dusche und Badewanne, WC, ein oder mehrere Waschtische)

  • Heizungsanlage (Öl, Gas, Holz, Fußbodenheizung)

  • ​Nebengebäude (Garage, Schuppen, Gartenhaus)

  • ​Außenbereiche (Garten, Pool, Zaun, Tore)

  • Keller

Was sollte noch beachtet werden?

Als Anlagen gehören zwingend Grundrisse, Flurkarte, Lageplan, Versicherungsunterlagen und der Energieausweis zum Exposé. Sollten Sie diese Unterlagen nicht, oder nicht vollständig, haben, helfen wir Ihnen auch hier sehr gerne bei der Erstellung oder Beschaffung.

Natürlich hat ein „gebrauchtes“ Haus auch möglicherweise den ein oder anderen Mangel. Diese Mängel, sei es an der Dämmung, an der Heizungsanlage, ein Renovierungsstau oder ein baulicher Mangel, müssen zwingend erwähnt werden. Das Angebot soll nicht nur schön und möglichst perfekt sein, es soll auch ehrlich.

Wenn wir das nun geschafft haben, dann werden all diese Unterlagen, zusammen mit dem Exposé, in einem Ordner übersichtlich abgelegt. So kann der potenzielle Kunde nach Zusendung, diesen auch seiner Bank zu einer eventuellen Finanzierungsanfrage vorlegen.

Dem Versand des Exposés an Interessenten geht natürlich die Veröffentlichung auf den großen Plattformen für Immobilien im Internet voraus. Hier erreichen wir regional bis weltweit Interessenten und rasch werden die ersten Anfragen bei uns eingehen.

Selbstverständlich sind wir als Ihr professioneller Makler immer zu erreichen und werden die Kundenanfragen umgehend bearbeiten. Hierzu gehört die Aufnahme sämtlicher Kontaktdaten des Interessenten, die Abklärung seiner Wünsche und Vorstellungen und natürlich auch die Frage, ob und wie er den eventuellen Kauf finanzieren möchte und kann.

So hat der Verkäufer die Gewähr, dass keine Fehltermine zustande kommen. Es erhalten nur passende Interessenten die Unterlagen und der potenzielle Käufer kann sicher sein, dass wir ihm hier jegliche Unterstützung angedeihen lassen, sei es in der Finanzierungsfrage oder der Vermeidung jedweder Probleme.

Die ersten Besichtigungstermine werden vereinbart und ihr Makler für Immobilien Heppenheim wird nun die ersten Gespräche im Objekt mit dem Verkäufer und dem Interessenten führen.
Gerne können diese auch entsprechende Gewerke für möglicherweise gewünschte Umbauten oder Reparaturen vermitteln.


 

Zu guter Letzt

Mit einem Immobilienmakler an Ihrer Seite haben nun Verkäufer und Käufer zusammen gefunden. Alle Verhandlungen sind geführt, der Kaufpreis entspricht den Vorstellungen aller Parteien und dem Wert der Immobilie. Nun ist es an uns, den Termin bei einem Notar zu vereinbaren und ihm sämtliche Unterlagen zur Erstellung eines Vertragsentwurfes zu übermitteln. Hierzu gehören dann auch der Termin zur Übergabe von Nutzen und Lasten und der Mitverkauf möglichen Inventars wie z. B. Einbauküche, Einbauschränke, Gardinen oder ähnliches sowie persönliche Angaben wie die Steuer-Ident-Nummer.

Wenn der Entwurf vorliegt wird er mit allen Parteien besprochen und abgestimmt und erst wenn es keine offenen Fragen mehr gibt, werden wir für Sie den Termin zur Unterzeichnung fest machen. Keine Frage – auch hier begleiten wir Sie gern. Mit uns haben Sie die Rechtssicherheit und die reibungslose und professionelle Abwicklung garantiert.

Der Verkäufer hat sein Geld vom Käufer erhalten, das Sahnehäubchen kommt – die Übergabe der Immobilie vom Verkäufer an den neuen Besitzer. Auch hier lassen wir Sie nicht alleine und führen Sie mit einem professionellen Übergabeprotokoll durch den letzten gemeinsamen Termin.

Profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, unserem Fachwissen und unserer Kompetenz,



Ihr IMMOBILIENMAKLER Heppenheim

 


 

17. Hausübergabe in Heppenheim

Hausübergabe mit Immobilienmakler Claudia Kock

Erfahrungsbericht Immobilienkauf Deutschland; Wieder wurde ein Haus an die neuen Eigentümer übergeben

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Mit vielen Glückwünschen zum neuen Haus - Ihr Immobilienmakler Heppenheim