Wie bekomme ich meine NIE Nummer?

 

Wie bekomme ich meine NIE Nummer?

 

 

Kein Immobilienkauf ohne NIE

NIE ist die griffige Abkürzung für NIE Nummer, die spanische Número de Identidad de Extranjero. Als eine Ausländeridentitätsnummer erfüllt sie in Spanien vielfältige Zwecke.

Unter anderem ist die NIE Nummer für den Ausländer eine Steuernummer in Spanien. Während für den deutschen Bürger hier im Inland die Identifikationsnummer des Bundeszentralamtes für Steuern und die Steuernummer des örtlichen Betriebsfinanzamtes unterschiedlich, also zweierlei sind, ist in Spanien die NIE Nummer gleichzeitig die Ausländeridentitätsnummer sowie die Steuernummer Spanien.

Der Spanienurlauber sollte sie bei seinen Dokumenten dabei haben, während die NIE für einen längeren oder dauerhaften Aufenthalt auf dem spanischen Festland oder auf einer der spanischen Inseln wie Mallorca unabdingbar notwendig ist.

 

Eine NIE Nummer muss immer beantragt werden, sie wird nicht automatisch zugewiesen.

Mit ihr verfolgt die spanische Regierung das Ziel, die sich im Land aus privaten, beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufhaltenden Ausländer identifizieren zu können. Das betrifft weniger den Wochenend- oder den Kurzurlauber, sondern vorwiegend diejenigen, die länger unter der Mittelmeersonne wohnen und leben möchten.

Eine Teilhabe am gesellschaftlichen oder geschäftlichen Leben ist in Spanien ohne NIE kaum bis gar nicht möglich. Wenn Sie beispielsweise eine Immobilie auf Mallorca kaufen möchten, ist die NIE-Nummer unumgänglich. Der Immobilienkauf mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages nebst anschließender Umschreibung im spanischen Grundbuch ist nur ein Beispiel für die Notwendigkeit der NIE.

Weitere Anlässe dafür die zu Wohnung mieten, Studieren an einer spanischen Universität, der Abschluss von Versicherungen bis hin zum Autokauf oder zur Kontoeröffnung. In allen Situationen, in denen sich der Betroffene ausweisen muss, wird das Vorlegen seiner NIE erwartet beziehungsweise verlangt.

 

 

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NIE Nummer wahlweise im Inland sowie in Spanien beantragen

Für den Aufenthalt in Spanien kann die NIE sowohl hier in Deutschland als auch vor Ort im Land beantragt werden. Der Betroffene ist auf der ganz sicheren Seite, wenn er die NIE schon bei der Einreise mit sich führt. Er kann weder wissen noch ahnen, was alles auf ihn zukommen könnte.

 

Oficina de extranjeros Palma de Mallorca

Ohne die NIE kann ein behördliches Verfahren ins Stocken geraten, ohne etwas dagegen tun zu können. Die Behörde beruft sich auf die Notwendigkeit der NIE. Der Ausländer muss das akzeptieren und sich danach richten. Mit NIE ist eine solche Situation ausgeschlossen.

Hier in Deutschland führt der Antragsweg für die NIE Nummer zur spanischen Botschaft beziehungsweise zu einem der bundesweiten Generalkonsulate in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart. Die spanische Botschaft hat ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin. Dem mehrseitigen Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldenachweis im Original.

  • Eins von beiden als jeweils einseitige Kopie.​

 

Der Antrag muss in spanischer Sprache wahlweise maschinell oder handschriftlich in großen Blockbuchstaben ausgefüllt werden. Auf die Dauer der Bearbeitungszeit hat der NIE-Antragsteller keinen Einfluss. Er muss erfahrungsgemäß mit sechs bis acht Wochen rechnen, wobei auch drei Monate keine Seltenheit sind.

 

 

Wappen am Konsulat in Stuttgart

Für die Erteilung der NIE im Lande ist die spanische Polizei zuständig.

Hier wird in der Lokal- sowie in der Nationalpolizei unterschieden. Die NIE Nummer wird ausschließlich von der Nationalpolizei ausgestellt. Alle beizubringenden Unterlagen sind mit denen in Deutschland identisch. Die Bearbeitungszeit kann ein, zwei bis zu acht Wochen dauern.

 

Hier gilt der Grundsatz, dass Polizeistationen in großen Städten deutlich mehr Zeit benötigen als diejenigen in ländlichen Gebieten. Bestenfalls bekommt der Antragsteller schon bei der Antragsabgabe den Abholtermin genannt. Die NIE-Kosten im einstelligen Eurobereich sind überall dieselben. Bezahlt wird sowohl in Deutschland bar oder bargeldlos, in Spanien ausschließlich bargeldlos.

 

 

 

Spanische Fahne am Konsulat

Eine dritte, allerdings recht kostspielige Möglichkeit ist die Inanspruchnahme eines Gestors, zu Deutsch Vermittler.

Dabei handelt es sich um einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Der meistens deutschsprachige Gestor bietet seine Dienstleistung sowohl in Spanien als auch in Deutschland an. Für eine individuelle Gebühr im dreistelligen Eurobereich zwischen etwa 150 EUR bis 300 EUR wird die NIE Nummer innerhalb weniger Wochen erteilt.

 

NIE Nummer online beantragen

Der Einreisende erspart sich für sein Geld die Antragstellung in spanischer Sprache. Außerdem profitiert er von dem „kurzen Draht“ des Gestor zu den zuständigen spanischen Behörden.

 

Die hohen Kosten sind auch dadurch begründet, dass der Gestor mit notariell beglaubigten Dokumenten und Vollmachten arbeitet und in dem Sinne arbeiten muss. Dafür bleibt dem Antragsteller sowohl in Deutschland als auch in Spanien das persönliche Erscheinen erspart.

 

Die achtstellige NIE beginnt mit einem Y gefolgt von sieben Ziffern sowie einem abschließenden weiteren Buchstaben. Ausstellende Behörden sind, abgesehen von den spanischen Generalkonsulaten oder der spanischen Botschaft in Deutschland, die Dirección General de la Policía oder die Guardia Civil.

 

Ab einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten muss sich der Ausländer, Gast oder Besucher in das Registro Central de Extranjero eintragen lassen. Diese Aufenthaltsgenehmigung sowie die Ausländeridentitätsnummer sind zweierlei. Eins ersetzt nicht das andere, sondern im jeweiligen Einzelfall wird beides gebraucht.

 

Als Fazit bleibt festzuhalten:

dass es vorsorglich helfen kann, auch für einen kürzeren Aufenthalt in Spanien die NIE parat zu haben. Sollten Sie also eine NIE Nummer (Steuernummer Spanien) benötigen – wir können helfen!​

 

Wie bekomme ich meine NIE Nummer?