Auf Mallorca gelten für Kurzzeit- und Langzeitvermietungen unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Erfahren Sie, welche Genehmigungen erforderlich sind, welche Einschränkungen Sie als Vermieter beachten müssen und wie Sie die für Sie beste Vermietungsform finden. So vermeiden Sie Bußgelder und maximieren Ihre Einnahmen.

Kurzzeitvermietung vs. Langzeitmiete auf Mallorca: Was ist erlaubt?

📑 Inhaltsverzeichnis Einleitung Warum dieses Thema so wichtig ist Kurzzeit- vs. Langzeitmiete: Definitionen Was ist erlaubt? Die rechtliche Lage Ferienvermietungslizenz – Pflicht oder Option? Praxistipps für Eigentümer Praxisbeispiele & Szenarien Vergleichstabelle: Vorteile & Nachteile Zusammenfassung & Fazit 📬 Jetzt informieren

Einleitung

„Der unterschriebene Mietvertrag ist mehr als Papier – er ist Ihr rechtlicher Rückhalt.“

Stellen Sie sich vor: Eine stilvolle Finca mit weitem Blick über die mallorquinischen Felder. Die Sonne taucht das Grundstück in goldenes Licht, während auf der Terrasse das Abendessen vorbereitet wird. Genau dieses Bild haben viele Eigentümer im Kopf – verbunden mit dem Wunsch, ihre Immobilie zumindest zeitweise zu vermieten. Doch was ist auf Mallorca erlaubt? Und lohnt sich die Kurzzeitvermietung überhaupt mehr als ein langfristiger Mietvertrag?

In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Chancen und Risiken beider Vermietungsformen – damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.

 

Warum dieses Thema so wichtig ist

Die Nachfrage nach Mietobjekten auf Mallorca ist ungebrochen – sei es für ein paar entspannte Urlaubstage oder als langfristiger Wohnsitz. Gleichzeitig verschärft die Politik die Regulierungen, insbesondere für die touristische Kurzzeitvermietung. Wer sich hier nicht informiert, riskiert Strafen oder sogar die Unvermietbarkeit der Immobilie.

 

Kurzzeit- vs. Langzeitmiete: Definitionen

„Vor dem Unterschreiben prüfen: So sichern Sie sich gegen spätere Streitigkeiten ab.“Bevor wir uns in die rechtlichen Unterschiede vertiefen, ist es wichtig, die Begriffe klar voneinander abzugrenzen. Die beiden Mietformen unterscheiden sich nicht nur in der Dauer des Aufenthalts, sondern auch in ihrer rechtlichen Einordnung und den damit verbundenen Verpflichtungen für Eigentümer und Mieter.

 

 

Kurzzeitmiete (Ferienvermietung)

Als Kurzzeitvermietung – auch bekannt als Ferienvermietung oder touristische Vermietung – gilt in der Regel jede Vermietung mit einer Dauer von weniger als einem Monat. Auf Mallorca ist sie insbesondere durch das Tourismusgesetz (Ley del Turismo) geregelt. Diese Art der Vermietung richtet sich in erster Linie an Urlaubsgäste, die eine möblierte Unterkunft für einige Tage oder Wochen suchen.

Wichtige Merkmale:

  • Maximale Dauer: Meist unter 30 Tagen
  • Zielgruppe: Touristen
  • Notwendigkeit einer Vermietungslizenz (ETV)
  • Registrierung bei der Tourismusbehörde
  • Besteuerung als Einkünfte aus touristischer Aktivität

 

Langzeitmiete

Die Langzeitmiete hingegen bezeichnet Mietverhältnisse mit einer Dauer von mehr als einem Monat, oft auf unbestimmte Zeit oder mit langfristiger Planung. Sie fällt unter das spanische Mietrecht (Ley de Arrendamientos Urbanos, kurz LAU) und richtet sich vorrangig an Residenten, Saisonarbeiter oder Personen, die ihren Lebensmittelpunkt auf die Insel verlegen.

Wichtige Merkmale:

  • Vertragslaufzeit: Über 30 Tage, häufig 6 Monate bis mehrere Jahre
  • Zielgruppe: Einwohner, Langzeiturlauber, Berufstätige
  • Keine touristische Lizenz erforderlich
  • Rechtsgrundlage: Urbanes Mietrecht (LAU)
  • Stärkere Mieterschutzregelungen

Diese klare Unterscheidung ist nicht nur für Ihre persönliche Planung relevant, sondern bildet auch die Grundlage dafür, ob und wie Ihre Immobilie legal vermietet werden darf.

 

Was ist erlaubt? Die rechtliche Lage auf Mallorca

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermietung von Immobilien auf Mallorca sind komplex und haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Vor allem die Balearenregierung verfolgt das Ziel, den Wohnraum für Einheimische zu schützen und gleichzeitig den Tourismus in nachhaltige Bahnen zu lenken. Daher gibt es klare Unterschiede zwischen der Kurzzeitvermietung (oft auch als touristische Vermietung bezeichnet) und der Langzeitmiete.

 

Kurzzeitvermietung: Strenge Regeln und Lizenzpflicht

Wer eine Immobilie auf Mallorca für touristische Zwecke – also für Zeiträume unter 30 Tagen – vermieten möchte, unterliegt strengen Vorgaben. Die touristische Vermietung ist nur mit einer gültigen Lizenz erlaubt, die von der zuständigen Behörde, dem Consell de Mallorca, vergeben wird. Ohne diese sogenannte „ETV-Lizenz“ (Estancia Turística en Viviendas) ist die Vermietung illegal und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden – diese reichen von mehreren Tausend bis über 40.000 Euro.

Zudem ist die Lizenzvergabe aktuell stark eingeschränkt: In vielen Zonen, insbesondere in Palma und im Süden der Insel, wurden keine neuen Lizenzen mehr vergeben oder bestehende sogar widerrufen. Der Grund: Die Balearenregierung möchte die Anzahl der touristischen Betten begrenzen und regulieren.

Weitere Voraussetzungen:

  • Die Immobilie muss sich in einer offiziell ausgewiesenen Zone für touristische Nutzung befinden.

  • Eigentümer dürfen maximal 60 Tage pro Jahr vermieten, wenn es sich nicht um ihren Hauptwohnsitz handelt.

  • Energetische Mindeststandards (mind. Energieklasse „F“) müssen erfüllt sein.

  • Genehmigung der Eigentümergemeinschaft ist bei Wohnungen Pflicht.

  • Eintragung im Tourismusregister der Balearen ist verpflichtend.

Langzeitmiete: Rechtssicher und vergleichsweise unkompliziert

Im Gegensatz zur touristischen Vermietung ist die Langzeitmiete rechtlich deutlich einfacher zu gestalten. Sie ist genehmigungsfrei, solange die Vermietung nicht als gewerbliche Nutzung erfolgt. In Spanien spricht man von einer Langzeitmiete, wenn das Mietverhältnis auf mehr als 30 Tage angelegt ist – typischerweise handelt es sich um Verträge mit Laufzeiten ab sechs Monaten bis zu mehreren Jahren.

Für Eigentümer bietet die Langzeitmiete mehr Planungssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand und geringere rechtliche Risiken. Sie benötigen keine touristische Lizenz, müssen jedoch die allgemeinen Regelungen des spanischen Mietrechts („Ley de Arrendamientos Urbanos“, kurz LAU) einhalten.

Wichtig ist hierbei:

  • Ein schriftlicher Mietvertrag mit klarer Laufzeit, Mietpreis und Kaution ist verpflichtend.

  • Mieter haben gesetzlich geschützte Rechte, etwa ein Mindestmietrecht von fünf Jahren (bei Privatvermietern).

  • Die Mieteinnahmen müssen in Spanien versteuert werden – entweder über die spanische Steuererklärung oder als Nichtresident über das Modelo 210.

🏡 Kurzzeitvermietung vs. Langzeitmiete – Vorteile & Nachteile im Vergleich

Kriterium Kurzzeitvermietung (touristisch) Langzeitmiete (mehr als 30 Tage)
Erlaubnispflicht Erfordert ETV-Lizenz, Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, energetische Mindeststandards etc. Keine touristische Lizenz notwendig – rechtlich deutlich einfacher
Renditepotenzial Tendenziell höhere Einnahmen pro Nacht, aber stark saisonabhängig Stabile monatliche Einnahmen – gut kalkulierbar
Auslastung und Aufwand Hoher Verwaltungsaufwand (Buchungen, Reinigung, Gästewechsel) Geringerer Aufwand – langfristige Mietverhältnisse
Versteuerung Einnahmen müssen versteuert werden, teils aufwendigere Steuererklärung für Nichtresidenten Ebenfalls steuerpflichtig, aber mit standardisierter Regelung für langfristige Verträge
Flexibilität für Eigentümer Flexibel bei Eigennutzung oder Vermietung – z. B. nur in der Hochsaison vermieten Eingeschränkte Eigennutzung während der Laufzeit des Mietvertrags
Marktzugang & Plattformen Vermittlung über Portale wie Airbnb, Booking etc. – internationale Sichtbarkeit Meist lokale oder spezialisierte Makler, weniger Sichtbarkeit für Touristen
Rechtliches Risiko Hohes Risiko bei fehlender Lizenz – empfindliche Geldbußen drohen Geringes Risiko – Mietverträge unterliegen dem Mietrecht, nicht dem Tourismusgesetz
Nachhaltigkeit & politische Lage Politisch zunehmend eingeschränkt, neue Lizenzen in vielen Regionen ausgesetzt Politisch gewollt zur Entlastung des Wohnungsmarktes
Zielgruppe Touristen, Urlauber, Familien auf Zeit – häufig wechselndes Publikum Residenten, Expats, Langzeiturlauber, Digitale Nomaden – oft dauerhaft oder saisonal länger
Wertsteigerung durch Lizenz Immobilien mit ETV-Lizenz oft begehrt und wertvoller – Seltenheitswert Keine Lizenz notwendig – aber auch keine „Sonderstellung“ auf dem Markt


Tipp für Eigentümer:
Wenn Sie als Eigentümer sowohl eine solide Rendite als auch eine rechtssichere Nutzung anstreben, ist die Langzeitmiete oft die entspanntere Variante. Die touristische Vermietung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie eine genehmigte Lizenz besitzen und bereit sind, die Vermietung professionell zu betreiben.

 

Welche Variante lohnt sich für wen?

„Klauseln im Blick behalten – sie entscheiden über Kündigungsfristen, Nebenkosten und mehr.“

Die Entscheidung zwischen Kurzzeitvermietung und Langzeitmiete hängt stark davon ab, welche Ziele Sie als Eigentümer verfolgen. Geht es Ihnen um maximale Rendite? Oder steht für Sie eine stressfreie Nutzung Ihrer Immobilie im Vordergrund? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf typische Eigentümerprofile – und zeigen, welche Vermietungsform zu welchem Ziel passt.

🔹 Für Kapitalanleger: Auf Rendite fokussiert

Wer eine Immobilie auf Mallorca primär als Investitionsobjekt betrachtet, fragt meist zuerst nach der Rendite. In gut gelegenen Touristenzentren wie Palma, Cala d’Or oder Port de Pollença kann die Kurzzeitvermietung sehr lukrativ sein – allerdings nur mit gültiger Lizenz und hohem Buchungsaufwand.

Vorteil: Maximale Einnahmen in der Hochsaison
⚠️ Aber: Genehmigungen sind rar, Verwaltungsaufwand hoch

Alternative: Kapitalanleger, die nicht selbst vor Ort sind oder keinen Verwaltungsstress möchten, entscheiden sich häufig für die Langzeitmiete. Diese bietet planbare Einkünfte mit deutlich weniger organisatorischem Aufwand.

🔹 Für Zweitwohnsitznutzer: Flexible Eigennutzung

Sie möchten Ihre Mallorca-Immobilie selbst nutzen – aber nicht das ganze Jahr über? Dann könnte die touristische Vermietung auf den ersten Blick ideal sein. So generieren Sie in Ihrer Abwesenheit Einnahmen und nutzen das Haus in der restlichen Zeit selbst.

Vorteil: Eigennutzung und Einnahmen kombinierbar
⚠️ Aber: Ohne Lizenz ist das Modell nicht legal

Tipp: Wenn Sie keine Lizenz erhalten (können), könnte ein mittelfristiger Mietvertrag mit befristeter Dauer (z. B. 6–11 Monate) eine rechtssichere Alternative sein.

🔹 Für Langzeit-Auswanderer & Residenten

Wenn Sie dauerhaft oder langfristig auf Mallorca leben, empfiehlt sich die Langzeitmiete. Diese bietet stabile Einkünfte, verlässliche Mieterbeziehungen und meist weniger rechtliche Stolpersteine. Auch bei Eigentum in ländlicheren Gebieten wie Porreres, Llucmajor oder Campos ist diese Option sinnvoll.

Vorteil: Stabilität, wenig Bürokratie
⚠️ Aber: Möglicherweise geringere Rendite als bei touristischer Vermietung

🔹 Für digitale Nomaden & internationale Expats

Viele internationale Mallorca-Fans möchten nicht nur Urlaub machen, sondern für einige Monate hier arbeiten oder leben – ob im Homeoffice, während einer Auszeit oder als „Workation“. Die Nachfrage nach flexiblen Mietlösungen ab drei Monaten ist in diesem Segment besonders hoch.

Empfehlung: Vermietung auf Zeit (90–180 Tage) – rechtlich als Langzeitmiete möglich, aber flexibel genug für moderne Wohnkonzepte. Eine attraktive Zielgruppe mit solventem Hintergrund!

 

Erforderliche Lizenzen, Steuern & Genehmigungen im Detail

Was Sie als Vermieter auf Mallorca unbedingt beachten sollten

Wer auf Mallorca eine Immobilie vermieten möchte – ob kurz- oder langfristig – bewegt sich schnell im Spannungsfeld zwischen Chancen und Auflagen. Damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind, haben wir Ihnen die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst.

🔹 1. Die ETV-Lizenz: Voraussetzung für touristische Vermietung

Wenn Sie Ihre Immobilie an Urlaubsgäste für weniger als 30 Tage vermieten möchten, benötigen Sie eine ETV-Lizenz (Estancia Turística en Viviendas), auch bekannt als „Touristenlizenz“. Diese wird vom balearischen Tourismusministerium (Conselleria de Turisme) vergeben – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen:

Voraussetzungen u. a.:

  • Immobilie muss auf einer touristisch freigegebenen Parzelle liegen

  • Mindestenergieklasse C bei Neubauten oder D bei älteren Objekten

  • Keine Verstöße gegen Bauvorschriften

  • Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (bei Wohnungen)

  • Eintrag im zentralen Register der touristisch vermietbaren Immobilien

⚠️ Wichtig: Seit 2018 gilt ein Aufnahmestopp für neue Lizenzen in vielen Regionen – besonders in Palma und anderen Küstenzonen. Nur in ländlichen Zonen (z. B. Pla de Mallorca) sind noch Anträge unter Auflagen möglich.

🔹 2. Langzeitmiete: Ohne Lizenz, aber mit Formalitäten

Die Langzeitvermietung (Mietverträge ab 30 Tagen) benötigt keine touristische Lizenz. Hier greifen die Regelungen des spanischen Mietrechts (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU). Dennoch sind einige Punkte verpflichtend:

Erforderlich sind:

  • Schriftlicher Mietvertrag mit Laufzeit und Kautionsregelung

  • Anmeldung beim zuständigen Finanzamt (modelo 210 für Nicht-Residenten)

  • Jahressteuererklärung über Mieteinnahmen (ggf. mit Steuerberater)

Auch wenn die Verwaltung vergleichsweise einfach ist, sollten Sie sich über Ihre Vermieterpflichten (z. B. Instandhaltung) sowie über den Kündigungsschutz für Mieter gut informieren.

🔹 3. Steuerliche Aspekte: Was muss versteuert werden?

Sowohl bei Kurzzeit- als auch bei Langzeitvermietung sind die Einnahmen in Spanien steuerpflichtig – unabhängig davon, ob Sie als Vermieter auf Mallorca wohnen oder nicht.

Vermieterstatus Besteuerung (vereinfacht)
Residenten (Spanien) Einkommen wird über die jährliche IRPF-Steuererklärung versteuert
Nicht-Residenten (EU) Modell 210 – vierteljährliche Erklärung (19 % auf Nettomiete nach Abzügen möglich)
Nicht-Residenten (nicht-EU) Modell 210 – 24 % auf Bruttomiete, keine Abzüge möglich

💡 Tipp: Als EU-Bürger können Sie Werbungskosten wie Reparaturen, Maklergebühren, Versicherung oder Zinsen abziehen – das lohnt sich besonders bei Langzeitmieten.

🔹 4. Weitere Genehmigungen & Pflichten

Abhängig von Art, Lage und Nutzung Ihrer Immobilie können weitere Auflagen gelten:

  • Energieausweis (CEE): Pflicht für alle Mietobjekte

  • Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Besonders bei touristischer Vermietung empfehlenswert

  • Meldung von Gästen: Bei touristischer Vermietung müssen Gäste digital an die Guardia Civil gemeldet werden (über das sog. „Hospederías“-System)


Zwischenfazit:
Die rechtlichen und steuerlichen Anforderungen sind je nach Vermietungsmodell sehr unterschiedlich. Während die Langzeitvermietung rechtssicher und vergleichsweise unkompliziert ist, setzt die touristische Kurzzeitvermietung eine Vielzahl an Genehmigungen voraus – deren Einhaltung streng kontrolliert wird.

 

Aktuelle Markttrends & politische Entwicklungen

Zwischen Regulierung und Nachfrageboom: Was Vermieter wissen sollten

Die Vermietung von Immobilien auf Mallorca ist nicht nur eine persönliche Entscheidung – sie ist auch stark von politischen Weichenstellungen, gesellschaftlichen Debatten und wirtschaftlichen Trends beeinflusst. Wer langfristig erfolgreich vermieten möchte, sollte sich mit den aktuellen Entwicklungen auf dem Markt vertraut machen.

🔹 1. Kurzzeitvermietung: Politischer Gegenwind und Begrenzungen

Die touristische Vermietung auf Mallorca steht seit Jahren im Zentrum der politischen Diskussion. Hintergrund ist der starke Druck auf den Wohnungsmarkt – insbesondere in beliebten Regionen wie Palma, Sóller oder Pollença.

 

Wichtige Entwicklungen:

  • Lizenzmoratorium verlängert: Seit 2018 dürfen keine neuen ETV-Lizenzen in vielen touristischen Zonen mehr vergeben werden. Dieses Moratorium wurde mehrfach verlängert – aktuell bis mindestens Ende 2026.

  • Begrenzung der Bettenanzahl: Die Regierung der Balearen verfolgt das Ziel, die Zahl der Touristenbetten langfristig zu reduzieren – auch durch den gezielten Rückkauf von Lizenzen.

  • Stärkere Kontrollen: Illegale Vermietungen werden verstärkt geahndet. Hohe Geldbußen (bis zu 40.000 €) drohen bei fehlender Lizenz oder Verstößen gegen Meldepflichten.

  • Sozialverträgliche Wohnraumstrategie: In Städten wie Palma gilt ein kompletter Stopp der touristischen Vermietung in Mehrfamilienhäusern – zum Schutz des Wohnraums für Einheimische.

🛑 Fazit für Kurzzeitvermieter: Wer bereits über eine ETV-Lizenz verfügt, ist im Vorteil. Neue Genehmigungen sind kaum noch erhältlich. Für Investoren empfiehlt sich daher eine sorgfältige Prüfung der Lage und Zonierung.

🔹 2. Langzeitmiete: Politisch gefördert, aber reguliert

Im Gegensatz zur touristischen Vermietung wird die Langzeitvermietung von der Balearenregierung eher gefördert – allerdings mit einer Reihe von mietrechtlichen Schutzregelungen für Mieter.

Aktuelle Entwicklungen:

  • Vertragslaufzeit: Mietverträge müssen mindestens fünf Jahre Laufzeit für private Eigentümer (oder sieben Jahre für juristische Personen) bieten.

  • Kündigungsschutz: Mieter genießen einen weitreichenden Schutz vor Kündigung – Eigenbedarf muss glaubhaft belegt werden.

  • Mietpreisbremse in Diskussion: In besonders angespannten Wohnlagen (z. B. Palma, Calvià) wird über eine mögliche Begrenzung der Mieterhöhungen diskutiert.

  • Förderung von leistbarem Wohnraum: Eigentümer, die zu sozialverträglichen Preisen vermieten, sollen perspektivisch steuerlich entlastet werden.

Fazit für Langzeitvermieter: Dieses Modell gilt als zukunftssicher und wird politisch gestützt. Wer rechtlich korrekt agiert, profitiert von stabiler Nachfrage – gerade bei Expats, Langzeiturlaubern und digitalen Nomaden.

🔹 3. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Immobilienmarkt auf Mallorca bleibt auch 2025 hochdynamisch. Die Nachfrage nach Mietobjekten – sowohl im touristischen als auch im dauerhaften Bereich – ist ungebrochen. Gleichzeitig sorgen folgende Faktoren für neue Herausforderungen:

Wirtschaftlicher Aspekt Bedeutung für Vermieter
Steigende Baukosten Höhere Investitionshürden bei Neubauten oder Sanierungen
Zinsentwicklung Langfristige Finanzierungen werden schwieriger
Nachfrage durch Zuzug Vor allem deutsche, niederländische und skandinavische Auswanderer suchen Langzeitmieten
Knappes Angebot Gut ausgestattete Mietobjekte bleiben begehrt


Zwischenfazit:
Während die Kurzzeitvermietung politisch stärker eingeschränkt wird, bleibt die Langzeitmiete ein stabiles und wachsendes Segment. Wer flexibel bleibt und seine Strategie den Entwicklungen anpasst, kann auch künftig erfolgreich auf Mallorca vermieten.

Für wen eignet sich welches Modell?

„Pflicht des Vermieters: Für funktionierende Elektrik, Wasser und Struktur zu sorgen.“

Kurzzeit- oder Langzeitmiete: Die richtige Strategie für Ihre Immobilie auf Mallorca

Nicht jede Immobilie eignet sich für jedes Vermietungsmodell – und nicht jeder Eigentümer hat dieselben Ziele oder Möglichkeiten. Entscheidend ist, dass Sie Ihre persönliche Situation, Ihre Immobilie und Ihre Erwartungen genau betrachten. Im Folgenden zeigen wir auf, für wen sich welches Modell besonders eignet.

🔹 Kurzzeitvermietung: Flexibilität und Rendite im Fokus

Die touristische Kurzzeitvermietung – meist an Urlauber für Zeiträume zwischen drei und vierzehn Tagen – kann bei bestehender Lizenz besonders lukrativ sein. Sie eignet sich vor allem für Eigentümer, die...

  • über eine gültige ETV-Lizenz verfügen

  • eine stark nachgefragte Lage besitzen (z. B. Küstenregionen, Altstadt Palma, Tramuntana)

  • die Immobilie selbst zeitweise nutzen möchten

  • bereit sind, in professionelle Verwaltung oder Agenturen zu investieren

  • mit saisonalen Schwankungen umgehen können

  • eine höhere, aber volatilere Rendite bevorzugen

Typisches Kurzzeitprofil:
Ein Investor oder Eigentümer mit Ferienimmobilie in attraktiver Lage, der Wert auf maximale Auslastung in der Saison legt, bereit ist, Service und Reinigung zu organisieren – oder eine Agentur damit beauftragt.

Beispiel: Eine moderne Villa mit Meerblick in Santa Ponsa mit bestehender ETV-Lizenz ist ideal für Wochenvermietung an Urlauber – besonders in den Sommermonaten.

🔹 Langzeitmiete: Planbarkeit, Kontinuität und soziale Verantwortung

Die dauerhafte Vermietung – meist ab sechs Monaten oder mit Jahresverträgen – spricht Eigentümer an, die...

  • eine solide und planbare Einnahmequelle suchen

  • wenig Verwaltungsaufwand wünschen

  • keine touristische Lizenz haben oder erhalten können

  • gesellschaftlich verantwortungsbewusst handeln möchten

  • Langzeitmietern wie Expats, Einheimischen oder digitalen Nomaden Wohnraum bieten möchten

Typisches Langzeitprofil:
Ein privater Eigentümer oder Investor, der nicht auf saisonale Höchsterträge angewiesen ist, sondern auf zuverlässige Mieter und langfristige Stabilität setzt – oft mit steuerlichen Vorteilen und geringerem Aufwand.

Beispiel: Eine ruhige Gartenwohnung in Llucmajor oder Puig de Ros ist ideal für Paare oder Einzelpersonen, die sich auf Mallorca niederlassen möchten – mit sicherem Einkommen für den Eigentümer.

🔹 Hybrides Modell? Vorsicht, aber manchmal möglich.

Einige Eigentümer überlegen, ihre Immobilie zeitweise touristisch und zeitweise langfristig zu vermieten – z. B. im Sommer an Urlauber, im Winter an „Überwinterer“ oder Remote Worker.

Was Sie wissen sollten:

  • Dies ist nur mit gültiger Lizenz (und entsprechendem rechtlichen Spielraum) möglich.

  • Der Wechsel zwischen Kurz- und Langzeitmiete muss klar vertraglich geregelt sein.

  • Finanzamt und Steuerberater sollten eingebunden werden – unterschiedliche Besteuerung!

Tipp: Ein hybrides Modell kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie besonders vielseitig ist – etwa eine Finca mit separatem Gästehaus, bei der Teile langfristig vermietet und andere saisonal genutzt werden können.


Fazit dieses Kapitels:
Die Entscheidung zwischen Kurz- und Langzeitvermietung hängt von vielen Faktoren ab – von rechtlichen Rahmenbedingungen bis hin zu persönlichen Zielen. Wer seine Immobilie gut kennt und sich ehrlich mit seinen Möglichkeiten auseinandersetzt, kann die passende Strategie entwickeln – oder sich professionell beraten lassen.

 

Empfehlungen für Eigentümer: Was Sie bei der Vermietung beachten sollten

Die Vermietung einer Immobilie auf Mallorca kann eine hervorragende Einnahmequelle sein – aber sie bringt auch Verantwortung und einige Hürden mit sich. Egal, ob Sie sich für Kurzzeit- oder Langzeitvermietung entscheiden, folgende Empfehlungen helfen Ihnen, typische Fehler zu vermeiden und langfristig erfolgreich zu sein.

1. Rechtliche Voraussetzungen prüfen – unbedingt!

Die wichtigste Grundlage jeder Vermietung ist die Rechtssicherheit. Besonders bei der Kurzzeitvermietung auf Mallorca gibt es strikte Vorschriften, die Sie kennen und einhalten müssen:

  • ETV-Lizenz: Für Kurzzeitvermietungen ist eine offizielle Lizenz (Estancia Turística en Viviendas) Pflicht. Fehlt diese, drohen hohe Bußgelder.

  • Meldung an das Tourismusamt: Jede Vermietung muss ordnungsgemäß registriert und gemeldet werden.

  • Wohnzonen beachten: Manche Gemeinden erlauben keine touristische Vermietung in bestimmten Wohngebieten.

  • Mietverträge: Achten Sie auf klare, schriftliche Verträge – auch bei Langzeitmieten.

  • Steuern: Informieren Sie sich zu Einkommens- und Mehrwertsteuerpflichten sowie zur Meldung an das Finanzamt.

Tipp: Lassen Sie Ihre Immobilie von einem Fachanwalt oder erfahrenen Immobilienmakler prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

2. Zielgruppe definieren und Immobilie darauf ausrichten

Wer seine Zielgruppe kennt, kann sein Angebot gezielt gestalten und vermarkten:

  • Kurzzeitmiete: Urlauber suchen meist voll ausgestattete, attraktive Objekte mit Pool, Nähe zum Strand oder Stadtzentrum.

  • Langzeitmiete: Hier sind ruhige Lage, gute Anbindung an Arbeitsplätze und Einkaufsmöglichkeiten wichtiger.

Gute Fotos, ausführliche Beschreibungen und eine gepflegte Immobilie sind selbstverständlich.

3. Professionelle Verwaltung und Service

Besonders bei Kurzzeitvermietungen ist eine professionelle Verwaltung wichtig:

  • Reinigung und Wartung: Regelmäßige Reinigung zwischen den Gästen ist Pflicht.

  • Schlüsselübergabe: Ein zuverlässiger Service schafft Vertrauen und gute Bewertungen.

  • Kommunikation: Schnelle Antworten auf Anfragen erhöhen die Buchungsrate.

Für Langzeitmieten empfiehlt sich eine klare Regelung zu Wartung und Reparaturen im Mietvertrag.

4. Flexibilität und Geduld bewahren

Markt und Gesetzgebung auf Mallorca sind im Wandel. Wer flexibel auf Änderungen reagiert, hat langfristig mehr Erfolg.

  • Bleiben Sie über neue Regelungen informiert.

  • Passen Sie Ihre Strategie an Nachfrage und Preise an.

  • Seien Sie geduldig – besonders bei der Langzeitvermietung dauert die Suche nach passenden Mietern manchmal länger.


Fazit:
Eine erfolgreiche Vermietung auf Mallorca ist mehr als ein Glückstreffer. Sie erfordert Know-how, Sorgfalt und oft professionelle Unterstützung. Doch mit der richtigen Vorbereitung können Sie Ihre Immobilie gewinnbringend nutzen und gleichzeitig zur Wohnraumversorgung auf der Insel beitragen.

 

Ferienvermietungslizenz – Pflicht oder Option?

„Kleinreparaturen oder größere Schäden? Wer was übernimmt, regelt der Vertrag.“

Eine Lizenz zur Ferienvermietung ist auf Mallorca Pflicht, wenn Sie Ihre Immobilie gewerblich an Urlauber vermieten möchten. Diese wird von der „Conselleria de Turismo“ ausgegeben. Die Anzahl neuer Lizenzen ist jedoch begrenzt – und viele Zonen sind bereits gesperrt.

 

Praktische Tipps für Eigentümer

  • Prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ferienvermietung in der Zone erlaubt ist.
  • Langzeitmiete kann eine sichere Alternative sein – mit weniger rechtlichem Aufwand.
  • Denken Sie an eine professionelle Verwaltung bei Abwesenheit.
  • Beachten Sie steuerliche Aspekte und melden Sie Einnahmen korrekt an.

 

Praxisbeispiele & Szenarien

Ein deutsches Ehepaar besitzt eine Finca bei Campos und nutzt sie selbst vier Monate im Jahr. Für die übrige Zeit beantragten sie eine Ferienlizenz und vermieten wochenweise an Urlauber – mit großem Erfolg. In Palma hingegen entschied sich ein Investor für Langzeitvermietung an Remote-Worker. Die Nachfrage war hoch, der Verwaltungsaufwand gering.

 

Vergleich: Vor- und Nachteile

  Kurzzeitvermietung Langzeitmiete
Ertragspotenzial Hoch, saisonabhängig Stabil, planbar
Rechtliche Hürden Hoch (Lizenz, Meldepflichten) Gering
Verwaltungsaufwand Hoch Niedrig
Flexibilität Sehr hoch Begrenzt durch Vertrag

 

Zusammenfassung & Fazit

Ob Kurzzeitvermietung oder Langzeitmiete – beide Modelle haben ihre Berechtigung auf Mallorca. Wenn Sie hohe Erträge und Flexibilität suchen (und bereit sind, sich mit rechtlichen Details auseinanderzusetzen), kann die Ferienvermietung attraktiv sein. Für alle, die Sicherheit und Planbarkeit bevorzugen, ist die Langzeitmiete eine verlässliche Option.

In jedem Fall lohnt sich die professionelle Beratung. Wir von Mallorca Topimmobilien stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.

 

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