Der Kauf und die Vermietung einer Immobilie auf Mallorca bringen steuerliche Pflichten mit sich. In unserem Beitrag erläutern wir die wichtigsten Steuern, Abgaben und Fristen, die Sie kennen sollten – von der Grunderwerbsteuer über die Einkommenssteuer bei Vermietung bis zu laufenden Immobiliensteuern. Damit planen Sie Ihre Investition sicher und transparent.

Steuern beim Immobilienkauf und bei der Vermietung auf Mallorca: Ein Überblick

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Einleitung

„Ein gutes Mietverhältnis beginnt mit offener Kommunikation und gegenseitigem Respekt.“Träumen Sie davon, eine Immobilie auf Mallorca zu kaufen oder zu vermieten? Neben Sonne, Meer und mediterraner Lebensfreude sollten Sie auch die steuerlichen Aspekte im Blick behalten. Denn wer den Überblick über Steuern behält, spart bares Geld und vermeidet böse Überraschungen. Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Steuerarten und zeigt, worauf Sie als Eigentümer oder Vermieter unbedingt achten sollten.

 

 

Steuern beim Immobilienkauf auf Mallorca

Beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca fallen mehrere Steuerarten an, die je nach Immobilientyp und Nutzung variieren.

Steuerart Beschreibung Höhe
Grunderwerbsteuer (ITP) Bei Kauf von Bestandsimmobilien 8–11%
Mehrwertsteuer (IVA) Bei Neubauten vom Bauträger 10% + 1,5% AJD
Beurkundungsteuer (AJD) Zusätzlich zur IVA 1,5%
Notar- und Registerkosten Vertrag & Eigentumseintrag ca. 1–1,5%

 

Laufende Steuerkosten für Eigentümer

„Vertrauen ist gut, klare Absprachen sind besser – für Mieter und Vermieter gleichermaßen.“

Auch nach dem Kauf fallen jährlich wiederkehrende Steuern an, die Sie einplanen sollten:

  • Grundsteuer (IBI): Kommunale Abgabe, meist 0,3–0,9 % des Katasterwertes
  • Müllgebühren: Lokale Steuer, je nach Gemeinde unterschiedlich
  • Vermögenssteuer (Patrimonio): ab bestimmten Freibeträgen (700.000 € für Nicht-Residenten)
 

 

 

Steuern bei der Immobilienvermietung

Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, müssen Sie entsprechende Einnahmen versteuern. Es gibt Unterschiede zwischen Langzeit- und Ferienvermietung sowie zwischen Residenten und Nicht-Residenten.

 

1. IRNR (Nicht-Residenten-Steuer)

„Gemeinsam Lösungen finden: Ein fairer Dialog hilft bei Meinungsverschiedenheiten.“Diese beträgt derzeit 19 % auf den Nettogewinn für EU-Bürger, 24 % für Nicht-EU-Bürger. Abzugsfähig sind Wartung, Reparatur, Versicherung, etc.

 

2. IRPF (Einkommensteuer für Residenten)

Für Residenten erfolgt die Besteuerung im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung.

 

3. Mehrwertsteuerpflicht?

Nur bei gewerblicher Ferienvermietung fällt i.d.R. eine Mehrwertsteuer an.

 

Steuertipps für Käufer und Vermieter

  • Führen Sie alle Kosten sorgfältig buch
  • Holen Sie sich Rat bei einem Steuerberater mit Mallorca-Erfahrung
  • Beantragen Sie eine NIE-Nummer vor dem Kauf
  • Informieren Sie sich regelmäßig über steuerliche Änderungen
  • Vermeiden Sie "schwarze" Vermietungen – das Risiko ist zu hoch

 

Fazit & Newsletter

Ob Kauf oder Vermietung – auf Mallorca lohnt es sich, steuerlich gut vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Beratung von Profis und holen Sie sich Unterstützung, bevor es teuer wird. So können Sie Ihre Traumimmobilie entspannt genießen – und langfristig clever investieren.

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